Start Verbraucherschutz Anspruchsberechtigte im VW-Dieselskandal müssen sich bis morgen entscheiden!

Anspruchsberechtigte im VW-Dieselskandal müssen sich bis morgen entscheiden!

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motointermedia (CC0), Pixabay

Nur noch bis morgen, den 20. April, haben Geschädigte im VW-Dieselskandal Zeit, sich für eine Teilnahme am Vergleich zu entscheiden. Darauf weist der Verbaucherzentrale Bundesverband hin. Dieser hatte sich mit dem Autokonzern auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 830 Millionen Euro verständigt. Verbraucher, die entweder kein Vergleichsangebot erhalten haben oder das Angebot nicht annehmen, können darüber hinaus bis zum 20. Oktober 2020 ihre Ansprüche individuell einklagen.

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals sollen rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung erhalten. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.

Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich ca. 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1350 bis 6257 Euro zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein. Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.

Kontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer

Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben am 27. Februar 2020 die Höhe der Angebote für plausibel befunden und werden stichprobenartig die Abwicklung des Vergleichs prüfen. Auf eventuelle Ansprüche im Fall eines Entzugs der Betriebserlaubnis oder wenn Hardwarenachrüstungen angeboten werden, muss nicht verzichtet werden.

„Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare. Das Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Verbraucher haben die Wahl

Betroffene haben damit eine echte Wahlfreiheit:

  1. Sie können den Vergleich annehmen und sollen so schnell und sicher Geld erhalten.
  2. Sie können das Vergleichsangebot auch ablehnen. Da der vzbv die Musterfeststellungsklage beendet, können Betroffene dann wiederum bis Ende Oktober eigene Klagen erheben. Sie sind nicht länger an die Musterfeststellungsklage gebunden.

Die Musterfeststellungsklage hat den Vorteil, dass sie kostenlos und ohne großen Aufwand eine gerichtliche Klärung der Ansprüche gegen Volkswagen ermöglicht. Da sie aber keine Leistungsklage ist, wäre der Weg bis zu einer Entschädigung auch im Fall erfolgreicher Urteile lang gewesen. Der heutige Vergleich kürzt diese Dauer ganz erheblich ab und führt zu einer schnellen Entschädigung. Möglicherweise entscheidet der Bundesgerichtshof bereits in den kommenden Monaten, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, aber eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. „Dann ist Zeit Geld in den Taschen der Verbraucher. Mit jedem gefahrenen Kilometer würden sie dann Ansprüche verlieren“, so Klaus Müller.

Diejenigen, die das Vergleichsangebot annehmen möchten, müssen darüber bis zum 20. April 2020 entscheiden: Volkwagen war eine Entscheidung der Betroffenen vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Dieselbetrug wichtig. Am 5. Mai wird der BGH sich mit dem Dieselbetrug befassen. Er wird sich voraussichtlich unter anderem dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.

Ob der BGH Schadensersatzansprüche ablehnt, ob er die bisherige Rechtsprechung bestätigt oder ob er sogar verbraucherfreundlicher urteilt, ist offen. „Wenn Verbraucher individuell klagen möchten, ist das ihr gutes Recht. Betroffene tragen dann allerdings ein gewisses Risiko. Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen“, so Klaus Müller.

Online-Zugang und Ombudsstelle für VW-Vergleich

Damit Verbraucher mit Volkswagen einen Vergleich schließen können, benötigen Sie Zugangsdaten für ein Online-Portal. Diese Zugangsdaten werden Ihnen per Post zugeschickt. Die Briefe werden von Volkswagen seit dem 19. März 2020 versandt.

  1. Die Adresse der Vergleichsplattform, für die Sie den Login bekommen, lautet www.mein-vw-vergleich.de
  2. Die Telefonnummer des Service Centers ist 05361 / 379 05 06.

Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs zwischen vzbv und VW. An die Ombudsstelle sollen sich Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden können, deren Fälle nicht über das eingerichteten Service Center geklärt werden können.

Sollte Sie keinen Brief erhalten haben oder das Verfahren an anderen Stellen haken, ist das von VW eingerichtete Callcenter der erste Ansprechpartner für Sie (05361 / 379 05 06). Wenn das Callcenter nicht weiterhilft, können Sie dort fordern, dass Ihr Fall an die Ombudsstelle weitergeleitet wird. Die Ombudsstelle wird noch bis mindestens Ende August tätig sein.

Vergleich ist transparent und sicher

Dem vzbv war es von Beginn der Verhandlungen an wichtig, dass ein Vergleich sicher und transparent abgewickelt wird. Dieses Ziel haben die Verbraucherschützer im Sinne der Verbraucher erreicht. Vom vzbv beauftragte, unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrollieren per Stichprobe, dass Verbraucher die vereinbarte Summe auch wirklich erhalten. Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleiches wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die von drei namhaften Persönlichkeiten geleitet werden wird.

Kosten für eine unabhängige individuelle Beratung zahlt VW

Verbraucher können sich darüber hinaus von einem Anwalt beraten lassen. Gehen Sie dafür nun zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Die für die Erstberatung üblichen Kosten von bis zu 190 Euro (netto) trägt Volkswagen – zumindest wenn Sie sich nach dem Gespräch entscheiden, den Vergleich anzunehmen. Wenn Sie sich dagegen nach einer Beratung entschließen, den Anwalt mit einer Klage zu beauftragen, entstehen diese Kosten in der Regel nicht.

Wir raten: Lassen Sie sich von Anwälten beraten, die sich mit Diesel-Verfahren auskennen!

Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31.12.2015 erworben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. „Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben. Die Grundlagen dafür sind aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht hätten geklärt werden können“, sagt Müller.

Mehr zum Verfahren finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vergleich-zwischen-vzbv-und-volkswagen-steht-bis-20-april-entscheiden-29738

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