Start Verbraucherschutz Erneut Geldbußen gegen die VALENS Holding AG

Erneut Geldbußen gegen die VALENS Holding AG

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succo / Pixabay

Nach dem Bundesamt für Justiz hat die BaFin hat am 30. März 2020 ebenfalls Geldbußen in Höhe von 35.000 Euro gegen die VALENS Holding AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 sowie § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.

Die VALENS Holding AG hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die VALENS Holding AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die VALENS Holding AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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