Die aktuell die Grundgesetze aushebelnden Maßnahmen führen zu weiteren Versuchen, juristisch dagegen vorzugehen. Neben dem vorerst tragisch geendeten Fall Beate Bahner und dem erfolgreicher agierenden Veranstalter einer Demonstration im hessischen Gießen hatte ein Berliner Rechtsanwalt einen Eilantrag gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingereicht.
Der Verfassungsgerichtshof von Berlin lehnte den Eilantrag jedoch mit der Begründung ab, dass dieser unbegründet gewesen sei. Dies teilte das Gericht heute mit (Beschluss vom 14. April 2020 – VerfGH 50 A/20). Der Anwalt sah sich laut Gericht insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Kontaktsperre in verfassungswidriger Weise beschränkt.
41 Verfahren habe man bis zum heutigen Tag eingeleitet, darunter gegen einen früheren Prediger einer Moschee, die schon vor der Corona-Krise geschlossen wurde. Er soll sich 18.000 Euro mit falschen Angaben zu einer gewerblichen Tätigkeit erschlichen haben.