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Amtsgericht Verden und Geldwäsche

mohamed_hassan / Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 56002/19 – 01.04.2020

Im Ermittlungsverfahren gegen Michael Meinecke, geb. 14.03.1994, wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 02.12.2019, Az. 9a Gs 3789/19, gem. §§ 73, 74 Abs. 2, 261 Abs. 7 StGB die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen des Beschuldigten gegenüber der Deutschen Bank PFK AG, Postbank betreffend das Konto DE42 1001 0010 0203 7211 36 und gegenüber der N26 Bank GmbH betreffend das Konto DE75 1001 1001 2629 5361 56, jeweils einschließlich angehaltener Gelder, auf Verwahrkonten umgebuchter, an die Staatsanwaltschaft Verden überwiesener und hinterlegter Gelder angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurde ein Betrag i. H. von derzeit noch 5.502,42 € auf dem Konto bei der Postbank gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

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