Start Verbraucherschutz Bei Stornierung des Fluges muss Ticketpreis erstattet werden!

Bei Stornierung des Fluges muss Ticketpreis erstattet werden!

433

Nach Angaben der EU-Kommission ist die Ausstellung eines Gutscheins nach der Stornierung von Flügen aufgrund der Corona-Pandemie nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser auch Lösung zustimmt. Lehnt der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ab, dann müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung „Die Welt“. Die Rechtslage sei in dieser Frage eindeutig.

Weil die Rückzahlungsansprüche der Kunden die Liquidität der Fluggesellschaften belastet, versuchen die Airlines derzeit, ihre Kunden von Umbuchungen oder Reisegutscheine zu überzeugen. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.

1 Kommentar

  1. Wie ist das denn jetzt aufgrund des Vorstoß der Bundesregierung?
    Meine Reise wurde ebenfalls abgesagt jedoch seitens Veranstalter noch nicht storniert. Ich habe bereits beim Reisebüro (Holidaycheck) angerufen und dies moniert.

    Ich habe das Gefühl, dass die Veranstalter das absichtlich hinauszögern, um kein Geld erstatten zu müssen.

    Bringt es aus Ihrer Sicht etwas, beim Reisebüro bzw. Veranstalter Druck auszuüben, um das geld erstattet zu bekommen oder ist dies eine aussichtslose Situation?

    Gruß Anton

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein