Start Allgemein Global TREE Project AG / TREECOIN: Verstoß gegen gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten

Global TREE Project AG / TREECOIN: Verstoß gegen gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten

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Aufgrund des öffentlichen Angebots eines Wertpapiers in Form von TREE security token (vermarktet unter der Bezeichnung TREECOIN) der Global TREE Project AG in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin gegenüber der Global TREE Project AG am 18. Dezember 2019 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen.

Die Global TREE Project AG hat der BaFin weder die angeforderten Auskünfte übersandt noch die ersuchten Informationen übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht nachgekommen.

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

Die Global TREE Project AG hat mit Schreiben vom 2. Januar 2020 Widerspruch eingelegt.

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