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FMA verhängt Sanktion gegen Chef einer Emittentin

succo / Pixabay

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen einen Director einer ausländischen Emittentin wegen Verletzungen von dessen Verpflichtungen in Bezug auf Eigengeschäfte (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe von EUR 1.500,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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