![Geldstrafe](https://verbraucherschutzforum.berlin/wp-content/uploads/geldstrafe_1555400394.jpg)
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen einen Director einer ausländischen Emittentin wegen Verletzungen von dessen Verpflichtungen in Bezug auf Eigengeschäfte (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe von EUR 1.500,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.