Start Politik Deutschland Informationen zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Informationen zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

395

Lange galt im Recht bedingungslos die Regel „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Die wirtschaftliche Übermacht der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern hat aber zur Durchbrechung dieser Idee geführt und die schon seit Jahren bestehenden Widerrufsrechte für den „schwächeren“ Verbraucher gestärkt. Schon 2014 hatte die Europäische Union durch die EU-Verbraucherrichtlinie die Anforderungen europaweit geregelt.

Widerruf bedeutet, dass einer der Beteiligten vom Vertragsabschluss binnen einer gesetzten Frist und ohne sich für den Grund rechtfertigen zu müssen zurücktreten kann. Wie lange der Widerruf möglich ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, verändert das die Sachlage, wie Fachanwalt Marco Bennek aus Hamburg folgendermaßen zusammengefasst hat:

„1. Was genau ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Gerichte in Deutschland befassen sich immer wieder eingehend mit Widerrufsbelehrungen und deren rechtlichen Wirksamkeit. Nach der allgemein gültigen Rechtsprechung und unterstützenden Urteilen sind demnach folgende Widerrufsbelehrungen unwirksam:

  1. Falsche Fristbelehrung: Der Fristbeginn ist nicht eindeutig formuliert.
  2. Die Widerrufsfolgen werden nur unvollständig aufgeführt oder fehlen komplett.
  3. Es erfolgt keine Fernabsatzbelehrung.
  4. Bei der Widerrufsbelehrung liegt ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot vor.
  5. Die Pflichtangaben gemäß BGB und EGBGB fehlen (hier: § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 und §§ 6 bis 13 EGBGB).

2. Es kommt mitunter auf Nuancen bei der Formulierung an

Als Verbraucher können Sie oftmals die Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung gar nicht erkennen. Schon durch ein einzelnes, falsch eingesetztes Wort kann eine Widerrufsbelehrung unwirksam werden. So finden Sie in einer entsprechenden Widerrufsbelehrung oftmals das Wort „frühestens“ im Kontext mit dem Fristbeginn.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen dargelegt, dass die Nutzung dieses Wortes zu einer unwirksamen Widerrufsbelehrung führt. Demnach lässt Sie dieses Wort im Unklaren darüber, welche Voraussetzungen hier gelten. Das Wort erzeuge bei den Verbrauchern Unklarheit.

Vielmehr suggeriere es dem jeweiligen Verbraucher fälschlicherweise, dass die Frist für den Widerruf eventuell auch erst später beginnen könne, argumentierten die Richter diesbezüglich.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen: Urteil erlaubt Widerruf eines Darlehens

Einen ähnlich gelagerten Fall verhandelte das LG Wuppertal. Hier reichte es, dass bei einem verbundenen Geschäft (Kombination von Darlehens- und Restschuldvertrag) das Wort „klären“ im Vertrag verwendet wurde, obwohl die Bank im Mustertext das Wort „erklären“ verwendet hatte.

Die Richter am LG Wuppertal entschieden, dass durch diesen Austausch zweier Begriffe bzw. Wörter die Belehrung unwirksam sei (Az. 5 O 377/11; Urteil vom 08.05.2012).

Sie argumentierten bei der Urteilsverkündung, dass es zu einer Sinnverkehrung des Textes gekommen sei. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen in diesem Fall: Der Kläger konnte das Darlehen widerrufen. Genau das hatte die Bank zuvor abgelehnt.

3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Beispiel Darlehensvertrag

Besonders deutlich wird dies im Hinblick auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen. Hier ist es 2002, 2010 und auch 2016 zu einigen Änderungen gekommen. Dieser Umstand hat beispielsweise dafür gesorgt, dass Ansprüche verfallen sind, da Widerrufe nicht rechtzeitig eingereicht wurden oder es zu formalen Fehlern bei der Erklärung des Widerrufs gekommen ist.

Auch bei der fehlerhafte Widerrufsbelehrung Verjährung nehmen Darlehensverträge respektive Finanzdienstleistungen eine Sonderstellung ein. In der Regel besitzt jeder Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht, wenn er falsch oder fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurde.

Widerrufen Sie dabei auf eigene Faust ein Darlehen, haben Sie kaum Aussichten auf Erfolg. Setzen Sie Ihr Recht daher mit anwaltlicher Hilfe durch!

4. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – weitere Beispiele

Bei Verträgen unterschiedlichster Art kommt es immer wieder zu Irritationen im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung. Wir haben für Sie typische Formulierungen und Szenerien für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufgelistet:

  • Es wird eine zu kleine und damit schwer lesbare Schrift für die Widerrufsbelehrung verwendet.
    Die Belehrung ist im Text versteckt und wird nicht in einem ausreichenden Maße optisch hervorgehoben.
  • Es wird eine ungültige Anschrift angegeben.
  • Ein irreführender oder falscher Inhalt verschleiert den Beginn der Widerrufsfrist.
  • Fehlende oder falsche Angaben machen die Folgen des Widerrufs nicht klar deutlich.
  • Es fehlen entsprechende Angaben zum Fernabsatzgeschäft.
  • In der Widerrufsbelehrung werden veraltete Gesetzeslagen oder Mustertextpassagen verwendet.
  • Die Widerrufsbelehrung erfolgt bereits vor Vertragsschluss.
  • In den verschiedenen Vertragsunterlagen sind zwei widersprüchliche Belehrungen vorhanden.

5. Die Widerrufsbelehrung als komplexes Feld innerhalb der Rechtsprechung

Alleine schon aufgrund der seit 2002 immer wieder eingebrachten Änderungen an Mustertexten und Gesetzen, hat [sich] die Sachlage stark kompliziert.

Es findet immer nur das Recht Anwendung, dass beim jeweiligen Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses auch tatsächlich gültig ist. Noch komplexer wird die Rechtsprechung rundum eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch eine große Anzahl an Urteilen der Instanzgerichte. Denn diese Gerichtsurteile modifizieren zum Teil die jeweiligen Vorgaben des Bundesgerichtshofes.“ (Quelle: https://kanzlei-bennek.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/)

Anmerkung der Redaktion: Teilweise werden am Markt Geldanlagen und zugleich der Widerruf von Geldanlagen angeboten. Der formale Mangel in der Widerrufsbelehrung einer Versicherung oder einer anderen Geldanlage bedeutet aber nicht, dass die Neuinvestition sinnvoll ist. Diese Punkte sind klar voneinander zu trennen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein