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Der Weihnachtsmann und die DSGVO

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Haben Sie sich schon mal gefragt, ob Ihre Post und Pakete denn bei Ihnen ankommen, wenn Sie Ihren Namen vom Klingelschild entfernen? Ausgehend von einem Fall aus Wien kam es auch bei uns zu einer Debatte, ob eine solche „Reviermarkierung“ noch DSGVO konform ist. Wäre dies nicht der Fall, sehe ich durchaus schwarz für Ihre Weihnachtspost beziehungsweise baldigen Neujahrsgrüße…

Grund für die Aufregung war ein Mieter in Wien, der sich bei der aufsichtsrechtlichen Dienststelle des Magistrates beschwerte, dass es mit dem Datenschutz nicht vereinbar sei, wenn sein Name für jeden sichtbar am Klingelknopf an der Haustür stehe. Jene bestätigte nach einer Stellungnahme eines scheinbar Sachverständigen, dass die Ansicht zutreffend sei und kündigte an, bei 220.000 Mietern die Wohnungen durch die Angabe anonymisierter Wohnungsnummern zu kennzeichnen.

Datenschutzrechtlich ist diese Auffassung durchaus mit guten Argumenten vertretbar, da die DSGVO dem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt folgt („was nicht erlaubt ist, ist verboten“). Der Name auf dem Klingelschild und/ oder Briefkasten enthält die Information, dass eine bestimmte natürliche Person dort wohnt (im Einzelfall sogar noch zusätzliche Daten wie Mitbewohner, Lage der Wohnung usw.).

Eine rechtliche Grundlage für eine Datenverarbeitung ließe sich nur mit einer gegenseitigen Einwilligung erzielen und basiert nicht auf Interessen z.B. von Behörden oder Zustellern der Weihnachtspost. Insbesondere gibt es auch keine gesetzliche Pflicht meinen Briefkasten bzw. die Klingel zu beschriften; das Risiko für behördliche (Nicht-)Zustellungen trifft den Nutzer.

Nun gut, ich gebe es zu, auch ich habe an der Klingel meiner Mietwohnung meinen Familiennamen stehen und bislang vollkommen unbedarft die Erkennbarkeit für Dritte geduldet. In den vergangenen Wochen habe ich nun mal getestet, ob meine Pakete bzw. Post auch dann ankommt, wenn der Briefkasten unbeschildert bleibt (ehrlicherweise einem nicht mehr klebenden Zettel und meiner Faulheit geschuldet).

Fällt damit mein Weihnachtsfest aus, wenn mich der „Weihnachtsmann“ (sprich Zusteller) nicht mehr findet? Habe ich dann, weil ich keinen Kamin habe, Pech gehabt?

Um es vorwegzunehmen, auch wenn seit sechs Wochen mein Briefkasten datenschutzrebellisch unbeschriftet ist, erhalte ich weiterhin Post und dies wird hoffentlich auch den „Weihnachtsmann“ nicht von einer pünktlichen Zustellung abhalten. Die Problematik scheint sich daher pragmatisch zu lösen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich übrigens bemüßigt gesehen, zu der auch zu uns übergeschwappten Wiener Debatte bekanntzugeben, dass eine Entfernung von Klingelschildern unnötig sei, da das „Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen […] weder eine automatisierte Verarbeitung, noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar[stellt].“ Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, möchte ich bezweifeln, da unter anderen in meiner Nachbarschaft vermehrt elektronische Klingelschilder (zumeist mit Kamerafunktion) installiert werden.

In der Hoffnung, dass die Aufsichtsbehörden nicht gerichtlich in ihrer vorläufigen Meinung eingeschränkt werden, kann ich damit beruhigt den fleißigen Weihnachtsmann auf bestehende Beschilderungen verweisen und hoffe, Ihnen und Ihren Familien geht es ebenso.

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