![Achtung](https://verbraucherschutzforum.berlin/wp-content/uploads/2019/05/achtung_1556689189.png)
Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die HashMap PLC auf ihren Namen laufende Aktien in Deutschland öffentlich anbietet.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.
Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die HashMap PLC auf ihren Namen laufende Aktien in Deutschland öffentlich anbietet.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.