Start Justiz Insolvenzverfahren Haben die Vermittler der PIM Gold GmbH eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

Haben die Vermittler der PIM Gold GmbH eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

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Die Insolvenz der PIM Gold GmbH ruft so manche seltsame Aussagen auf den Plan, nur um damit Mandanten anzulocken, wie die der Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB:

„Zudem sind Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler zu prüfen. Ein Großteil der Anlegergelder ist als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler verfügen zudem über eine Vermögenshaftpflichtversicherung.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger von PIM eine kostenlose Erstberatung eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wie die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollen und welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.“ (Quelle: https://www.openpr.de/news/1064757/Pim-Gold-Saemtliche-Vermoegenswerte-beschlagnahmt-Insolvenz.html)

Freiwillige Versicherung

Natürlich klagen Anleger lieber, wenn der Vermittler versichert ist. Das ist aber nicht grundsätzlich der Fall, weil es keine Versicherungspflicht gab. Wir haben hierzu Daniel Blazek, Rechtsanwalt und Vertriebsexperten, befragt: „Die PIM-Anlagen waren keine Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, weshalb auch kein förmlicher Verkaufsprospekt erforderlich und § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO nicht einschlägig war. Falls eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestand, war diese also freiwillig.“

Eine Blitzumfrage in Kreisen der Vermittler hat ergeben, dass die wenigstens Versicherungsschutz genießen. Prüfen, wen man verklagt, sollte man, weil es zu den Pflichten des Anwalts auch gehört, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beklagten zu ermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach rund um Schadenersatzklagen gegen Rechtsanwälte, die immer versichert sein müssen, entschieden, so eine Aussage des Berliner Anwalts Dr. Thomas Schulte uns gegenüber.

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