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Interessengemeinschaft Derivest: Ist das sinnvoll?

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Ja, denn eine Interessengemeinschaft (IG) kann Anlegerinteressen gegenüber dem Insolvenzverwalter bündeln und hat damit natürlich eine starke Stimme in jedem Insolvenzverfahren, egal ob es sich hierbei um eine Eigen- oder eine Regelinsolvenz handelt. Natürlich werden jetzt wieder viele Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf Mandantenfang gehen, um Geld von Anlegern zu erhalten – teilweise schon als Vorschuss -, um ihnen zur Rückzahlung ihres Vermögens zu verhelfen. Ganz „clevere“ Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen werden natürlich sofort auf die Idee kommen, den Vermittler dieser Kapitalanlage zu verklagen.

Verlangen Sie von jedem Anwalt, der Ihnen mit solch einer Idee kommt und dem sie möglicherweise ein Mandat erteilen wollen, dass er sich vorher erkundigt, ob der Vermittler über eine Vermögensschadenshaftpflicht verfügt, um eventuelle gerichtlich durchgesetzte Ansprüche dann auch in Bares umsetzen zu können. Alternativ können Sie auch eine Creditreform-Auskunft einholen lassen, um zu erfahren, über welches Vermögen der Vermittler überhaupt verfügt. Nicht, dass sie gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

Bedenken Sie auch, dass ein Rechtsanwalt immer gewinnt, auch wenn er verliert. Eine Interessengemeinschaft zum Vorgang Derivest kann daher auch sinnvoll sein, um solche Kosten in Grenzen zu halten. Wir werden uns nun über das Wochenende darüber Gedanken machen, ob wir solch eine IG selber gründen wollen oder aber eine solche zumindest unterstützen, wenn diese von Dritten ins Leben gerufen würde.

Seien Sie insbesondere bei Rechtsanwälten vorsichtig, die teure Google AdWords-Werbung schalten, denn letztlich bezahlen Sie das mit ihrem Mandat. Ob der Anwalt auch etwas Zielführendes für sie tun wird und kann, wird er ihnen sicherlich nicht garantieren. Er hat sein Geld schon verdient, wenn er ihnen ein Mandat abgeschwatzt hat…

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