Start Justiz Insolvenzverfahren Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Derivest GmbH-Insolvenz und der Situation der Vermittler

Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Derivest GmbH-Insolvenz und der Situation der Vermittler

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Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage in Sachen Derivest GmbH

Ich stimme zu, dass in der aktuellen Situation zunächst Aufklärung und Kommunikation wichtig sind. Die Anbieterin ist mit ihrer schnellen Pressemitteilung dabei aus meiner Sicht auf einem guten Weg. In der Tat stellt sich für alle Beteiligten zunächst die Frage, wie es tatsächlich um das Unternehmen Derivest GmbH bestellt ist, welche Assets noch vorhanden sind und ob bzw. wie diese verwertbar sind.

Was die erfragte Perspektive des Vertriebs anbelangt, so ist dieser in solchen Situationen regelmäßig der erste Ansprechpartner vor allem der Privatkunden. Jedoch ist der Vermittler oder Berater meistens in der unbefriedigenden Lage, auch nicht mehr zu wissen als der Anleger. Die erfolgreiche Kundenkommunikation steht und fällt mit der Qualität der Information, für welche wiederum die Anbieterin bzw. das Management verantwortlich sind. Das erhöht den Druck.

Mit wachsender Besorgnis der Anleger steigt das Risiko der rechtlichen Überprüfung durch qualifizierte Anlegeranwälte, was verständlich ist. Führt dies auch nicht zu belastbaren und beruhigenden Informationen, kommen rechtliche Ansprüche ins Spiel und der durchschnittliche Anleger will aus dem Investment heraus und sein Geld zurück. Der Vertrieb wiederum ist dabei vom Grundsatz her ein relativ leichtes Ziel (Ausgleich durch Regress ist ein bekanntes Muster, beflügelt von gewissen Erleichterungen durch die BGH-Rechtsprechung).

Hinsichtlich der aktuellen Situation rate ich dem Vertrieb, erst einmal entspannt zu bleiben. Ja, es ist damit zu rechnen, dass Anlegeranwälte die Pflichten bei der vorvertraglichen Aufklärung durch Vermittler und Berater in Frage stellen für streitwillige Anleger. Das aber sind Fragen des Einzelfalles. Bei entsprechender Dokumentation ist die Ausgangslage für den Vertrieb gut. Für die nachvertraglichen Ereignisse kann der Vertrieb nichts.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

BEMK Rechtsanwälte

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