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Aurimentum-Gold, Vorsicht: Bilanziell überschuldetes Unternehmen und ein Preis, der viel zu hoch ist!

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Gold ist eine Ware, die einen Preis hat. Wie immer lohnt es sich auch bei dem Edelmetall, den Preis zu vergleichen. Das haben wir bei der Seite „Aurimentum“ einmal getan mit dem Ergebnis, dass wir der Meinung sind, dass das Gold einfach zu teuer ist. Hier liegt der Preis fast 10% über vergleichbaren Preisen des Wettbewerbs zum Beispiel beim Degussa-Goldhandel.

Wollen Sie wirklich mehr von ihrem Geld ausgeben, nur damit der Vertrieb und die Geschäftsführer dieses Unternehmens selber gut verdienen? Ich bin mir sicher, dass Sie die Frage für sich ganz einfach beantworten können.

Auf der oben genannten Seite wird aktuell ein sogenannter Treuebonus in Höhe von 8% nach Ablauf von zwei Jahren angeboten. Nach unserer Kalkulation, bedeutet das einen jährlichen Betrag von 4%. Nun, wenn ich 10% mit meinem Preis über dem „üblichen Marktpreis liege“, dann kann ich natürlich auch 8% an den Käufer zurückbezahlen. Aber mal ehrlich, liebe kluge Kunden, ist das denn wirklich sinnvoll? Wegen 8% Treuebonus mehr zu bezahlen? Letztlich zahlen Sie sich dann doch ihren eigenen Bonus aus!

Hinzu kommt, dass wir derzeit dem Unternehmen wirtschaftlich nicht „über den Weg trauen“, denn seit dem Jahre 2015 hat es keine Bilanz mehr im Unternehmensregister hinterlegt. Und schaut man sich die letzte dort auffindbare Bilanz an, dann ist das nicht vertrauenserweckend, denn die verantwortliche R&R Consulting GmbH ist hier ganz offensichtlich im sechsstelligen Betrag bilanziell überschuldet. Ich würde als Verbraucher mit diesem Unternehmen sicherlich keine Geschäfte machen. Verantwortliche Personen sind übrigens laut Impressum: Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm.

5 Kommentare

  1. Das ist mal wieder so ein typischer Kommentar von einem Gscheidhaferl, der alles besser weiß und doch nichts verstanden hat. Nirgendwo wird erwähnt, dass es sich bei der Anlageform von Aurimentum nicht um eine Investition in Gold, sondern um eine mit Gold abgesicherte Anlage (von der Bafin geprüft und zugelassen) auf eine Dauer von nur 2 Jahren mit steuerfreien 8,00% Treuebonus handelt, bei der der Kunde gleich zu Beginn des Vertrages 80% seiner Anlage-summe in LBMA – zertifizierten 999.9/1000er Goldbarren als Pfand/Sicherheit nach hause geliefert bekommt (dadurch unterscheidet sich die Anlage von Aurimentum ganz entschieden von der Anlage der Firma mit den bekannten 3 Buchstaben). Das bedeutet, dass selbst, wenn es die Firma „zerreissen“ würde, der Kunde mindestens 80% seiner Investition sicher hat (wo be-kommen Sie so etwas sonst noch; woanders haben Sie meist nur einen Fetzen Papier (Zertifikat, Sparbrief, Urkunde, etc.) in der Hand, das Sie sich im schlimmsten Fall, zusammen mit einem Schreiben des Konkursverwalters, in der Toilette an die Wand hängen können). Bei der Anlage von Aurimentum müsste der Kunde, im schlimmsten Fall, nur darauf warten, dass sich der Goldkurs soweit erhöht, dass der Kurswert wieder 100% der Anlagesumme erreicht, was auf der Grundlage von Langzeitcharts problemlos zu belegen ist (allein zwischen 1999 und 2019 beträgt der Wertzuwachs 372%, siehe unter:
    http://www.boerse.de/historische-kurse/Gold/XC0009655157_seite,584,anzahl,20
    Die Anlage von Aurimentum kostet übrigens keine Bearbeitungsgebühr. Vor Ablauf der Ver-tragsdauer von 2 Jahren erhält der Kunde ein Rückkaufangebot für sein erhaltenes Gold, wel-ches um 8,00% (Treuebonus) über seiner Einzahlung liegt und das, egal wie sich der Goldkurs verändert hat. Wenn der Kunde das Rückkaufangebot akzeptiert, gibt er das zu Anfang erhal-tene Gold zurück und erhält er sein eingezahltes Geld und den Gewinn (aus einem Goldverkauf) steuerfrei ausgezahlt (§ 23 EstG, Gewinne aus einem Goldverkauf sind nach einer Haltedauer des Goldes ab dem 13. Monat steuerfrei), oder er entscheidet sich dafür, das Gold zu behalten; dann bekommt er die 8,00% Treuebonus in Form von weiteren Goldbarren und Aurimentum behält dafür seine Einlage ein. Das ist dann ratsam, wenn sich der Goldkurs um über 30% erhöht haben sollte, wie zuletzt zwischen Oktober 2018 und 2019.
    Die Firma Aurimentum existiert bereits seit 2004, die Anlageform gibt es seit 2012 und wurde 04/2019 in die derzeitige Form geändert. Seit 2012 hat es noch keine einzige Kundenreklama-tion, geschweige denn, irgend ein Problem bei den Geschäftsabwicklungen gegeben.
    Ich fasse nochmals zusammen: Wer sein Geld einzig in Gold anlegen will, kann sich sein Gold kaufen, wo er will (übrigens, auch Aurimentum bietet Tafelgeschäfte an), bei Aurimentum geht es um eine mit Gold abgesicherte, steuerfreie Anlage mit 8,00% Treuebonus, egal, wie sich der Goldkurs verändert ! Jetzt alles klar ? Falls nicht, schreibt mir !

  2. Vielen Dank Herr Dürr für das Geständnis.

    Wenn Sie ausführen, dass „dass es sich bei der Anlageform von Aurimentum nicht um eine Investition in Gold, sondern um eine mit Gold abgesicherte Anlage (von der Bafin geprüft und zugelassen) auf eine Dauer von nur 2 Jahren mit steuerfreien 8,00% Treuebonus handelt“, geben Sie zu, dass Aurimentum beim Vertrag „Goldkauf mit Treuebonus“ (https://www.aurimentum.de/goldkauf/) ein fixer Rückkaufswert basierend auf den überlassenen Geldbetrag “fix” zugesagt. Es wird somit eine fixe Rückzahlung erhöht um Zinsen versprochen und es geht überhaupt nicht um den Goldkauf.
    Damit wurde eindeutig ein Einlagengeschäft im Sinne des KWG getätigt, denn der Kunde erhält für seinen hingegeben Geldbetrag einen fixen Mehrbetrag, was von Anfang an ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellt.

    Wenn Sie schreiben,
    „Vor Ablauf der Vertragsdauer von 2 Jahren erhält der Kunde ein Rückkaufangebot für sein erhaltenes Gold, welches um 8,00% (Treuebonus) über seiner Einzahlung liegt und das, egal wie sich der Goldkurs verändert hat,“
    oder
    „bei Aurimentum geht es um eine mit Gold abgesicherte, steuerfreie Anlage mit 8,00% Treuebonus, egal, wie sich der Goldkurs verändert“,
    geben Sie klipp und klar zu, dass der Goldkauf nur vorgeschoben ist und in Wahrheit eine eine fix verzinsliche Geldanlage angeboten wird. Somit handelt es sich eindeutig um einen Verstoss gegen das Einlageverbot des KWG.
    Frage an die Redaktion: Könnte hierzu ggf. nein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stellung beziehen?

  3. Hallo Peter.
    Vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Bei der Bafin ist dieses Produkt so zur Prüfung vorgestellt worden und „die“ hat keine Einwände, bzw. hat beschlossen, dass es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, sondern eigentlich um ein Nachrangdarlehen, welches mit 80% Gold abgesichert ist.. Wenden Sie sich im Zweifelsfall also doch selbst an die Bafin.
    Einen Fehler muss ich bei meinem 1. Bericht allerdings einräumen (leider kann man geschrie-bene Kommentare nicht mehr korrigieren). Sollte sich der Kunde nach Ablauf der 2 Jahre für den weiteren Besitz des Goldes entscheiden, gibt es keine 8,00% Treuebonus in Gold. Mea Culpa Mea Maxima Culpa.

  4. Herr Dürr. Wenn Sie als Finanzmakler arbeiten sollten Sie die regulatorische Gesetzeslage kennen.
    Es ist richtig, dass die BaFin im Jahre 2014 die Verträge der Aurimentum = R&R Consulting geprüft hat. Damals wurden die Verträge der Aurimentum wie ein Nachrangdarlehen behandelt. Bis zum 01.07.2015 konnten Nachrangdarlehen noch ohne ein von der BaFin geprüftes Prospekt vertrieben werden. Seit dem 1.7.2015 brauchen solche Verträge gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG ein von der BaFin geprüftes und zugelassenes Prospekt. Dies gibt es jedoch nur wenn jährlich bis zum 30.06. des Folgejahres ein von einem Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt geprüfter Jahresabschluss vorliegt. Denn kann aber die Aurimentum (= R&R Consulting GmbH) offensichtlich nie liefern. Der letzte ungeprüfte Jahresabschluss der Aurimentum betrifft das Jahr 2015 und zeigt eine bilanziell überschuldete Popel-GmbH. Diese Popel-GmbH hat offensichtlich so verlustig weiter gewirtschaftet, so dass die Überschuldung des Schneeballs einfach so weiter gewachsen ist. Was zählt sind hohe Provisionen für den Vertrieb. Haben wir hier wieder ein Déjà-vu wie im Fall PIM Gold oder P&R Container oder Karatbars oder … etc.

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