Start Allgemein Excalibur Capital AG – Noch immer über 4 Millionen Euro Verlust

Excalibur Capital AG – Noch immer über 4 Millionen Euro Verlust

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geralt / Pixabay

So stark wie das sagenhafte Schwert „Excalibur“ ist diese Gesellschaft nicht. Noch immer hat die Excalibur Capital AG ein Minus von über vier Millionen Euro in ihrer Bilanz…

Excalibur Capital Aktiengesellschaft

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018

BILANZ

AKTIVA

30.04.2018
in Euro
30.04.2017
in Euro
A. Anlagevermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 2092,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 558531,25
3. Sonstige Vermögensgegenstände 98360,64 1294,34
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 188616,12 215608,37
III. Guthaben bei Kreditinstituten 786796,23 276962,10
Bilanzsumme 1073772,99 1054488,06

PASSIVA

30.04.2018
in Euro
30.04.2017
in Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2700000 2700000
eigene Anteile -270000 -270000
II. Kapitalrücklage 2654000 2654000
III. Bilanzverlust -4037394,27 -4071089,42
1046605,73 1012910,58
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 26271,46 41243,34
C. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 895,80 334,14
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Eur 895,80 (i.V. Eur 334,14)
Bilanzsumme 1073772,99 1054488,06

ANHANG

I. Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. April 2018 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt, angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften angesetzt und bewertet worden.

III. Sonstige Angaben

Abwickler

Herr Oliver Dornisch, Bankkaufmann, Oldenburg

Herr Dornisch hatte im Geschäftsjahr folgende weitere Mandate inne:

NAK Stoffe AG i.A., Augsburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Trade & Value AG, Oldenburg, Vorstand

Lena Beteiligungs AG, Oldenburg, Vorstand

Dornisch Research AG, Oldenburg, Vorstand

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

Herr Steve Schwarzfischer, Bankbetriebswirt, Herrenberg, Vorsitzender

Herr Dr. Heinfried Hahn, Rechtsanwalt, Wiesentheid, stellv. Vorsitzender

Herr Wolfgang Weilermann, Steuerberater, München

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Geschäftsjahr während ihrer Amtszeit folgende weitere Mandate inne:

Herr Schwarzfischer

Trade & Value AG, Oldenburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Herr Dr. Hahn

aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L., Aachen, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Wolfgang Weilermann

Trade & Value AG, Oldenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dornisch Research AG, Oldenburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

HvS-Consulting AG, Raubling, stellvertretender Vorsitzender

Mitteilungspflichten

Die Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Schreiben vom 29. April 2015 entsprechend § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen ein Darlehen an die Lena Beteiligungs AG in Höhe von TEur 77 sowie abgegrenzte Zinsforderungen und die Vergleichsforderung aus dem Rechtsstreit Prior von TEur 20. Desweiteren bestehen Rückerstattungsansprüche aus einbehaltenen Zinsabschlagsteuern/Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEur 1.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt Euro 2.700.000,00 und ist in 2.700.000 Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je Euro 1,00 eingeteilt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den §§ 71a AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung konnte ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden.

Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung galt bis zum 15. Dezember 2015.

Von der Ermächtigung wurde insofern Gebrauch gemacht als im Juli 2011 270.000 Aktien, das entspricht 10 % des bestehenden Grundkapitals, zu Anschaffungskosten von Euro 0,95 je Aktie zum Zwecke des Einzugs erworben wurden.

Die eigenen Anteile wurden zum Nennwert von je Euro 1,00, somit insgesamt in Höhe von Euro 270.000,00, offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Differenzbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von Euro 13.500,00 wurde als Rücklage für eigene Anteile in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und mit dem Bilanzverlust verrechnet.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert Euro 2.654.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in der voraussichtlichen Höhe der Inanspruchnahme gebildet.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit werden die Umsatzerlöse gesondert als Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen und die korrespondierenden Aufwendungen gesondert als Aufwendungen für den Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen ausgewiesen. Die Bezeichnungen der Posten wurden entsprechend geändert (§ 265 Abs. 1 HGB).

Die Personalkosten betreffen mit TEur 22 (Vj. TEur 21) das Gehalt des Abwicklers und einer Teilzeitkraft.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Aufsichtsrat TEur 10 (Vj. TEur 10)
Abschluss-/Steuererklärungskosten TEur 5 (Vj. TEur 5)
Rechtsberatungskosten TEur 5 (Vj. TEur 1)
Kosten Hauptversammlung TEur 4 (Vj. TEur 4)
Buchführungskosten TEur 1 (Vj. TEur 2)
Reisekosten, Sonstiges TEur 1 (Vj. TEur 1)
Börsenkosten TEur 1 (Vj. TEur 1)
TEur 27 (Vj. TEur 24)

 

Oldenburg, den 16.10.2018

Gez. Abwickler

Oldenburg, den 16. Oktober 2018

gez. Oliver Dornisch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Oktober 2018

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