Start Justiz Beschluss im Musterverfahren gegen Deutsche Bank und NORDCAPITAL

Beschluss im Musterverfahren gegen Deutsche Bank und NORDCAPITAL

473
vanna44 / Pixabay

23 Kap 1/18
2-12 OH 1/18
Landgericht Frankfurt am Main

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

In dem Musterverfahren

der Frau Ute Sabine Maria Thöle,

Musterklägerin,

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte von Ferber Lange, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg,
(Az.: Landgericht Frankfurt am Main: 2-30 O 426/16)

gegen

1) die DB Privat- und Firmenkundenbank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main,

Musterbeklagte zu 1),

2) Deutsche Bank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Taunusanlage 12, 60326 Frankfurt am Main, u.a.

Musterbeklagte zu 2)

3) NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Musterbeklagte zu 3)

4) NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Treuhand GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Musterbeklagte zu 4)

Prozessbevollmächtigte für die Musterbeklagten zu 1) und 2):
Rechtsanwälte Noerr, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main,

Prozessbevollmächtigte für die Musterbeklagten zu 3) und 4):
Anwaltsbüro Lebuhn & Puchta, Am Sandtorpark 2, 20457 Hamburg,

Beteiligte:

NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Treuhand GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,

Nebenintervenientinnen,

Prozessbevollmächtigte zu 1, 2 und 3:
Anwaltsbüro Lebuhn & Puchta, Am Sandtorpark 2, 20457 Hamburg,

 

hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 23. Zivilsenat

 

durch Vorsitzenden Richter am OLG Dr. Seyderhelm
Richter am OLG Kruske und
Richter am OLG Rathmann

 

am 25. Juni 2019

beschlossen:

Da der Beklagten bzw. den weiteren Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Ergänzungsanträgen der Musterklägerin (Schriftsatz vom 19. Juni 2019) gegeben werden soll, wird der Verkündungstermin verlegt auf

Mittwoch, den 21. August 2019, 10.00 Uhr, Raum 209, Gerichtsgebäude D.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu den o.g. Anträgen bis zum 25. Juli 2019.

 

Dr. Seyderhelm Kruske Rathmann

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein