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Vienna Life Lebensversicherungs AG und und Nettopolicen bei Lebensversicherungen

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Auch die Vienna Life Lebensversicherungs AG aus Liechtenstein bietet Nettopolicen an und hat dadurch immer wieder Probleme mit erfindungsreichen Anwälten, die versuchen, von Kunden ein Mandat zu ergattern. Das ist aus Sicht der Anwälte natürlich legitim, macht aber das Geschäft von Unternehmen aus der Versicherungsbranche eben nicht so einfach. Streitpunkt bei diesen Nettopolicen stellt oft die Beratungshonorarvereinbarung dar, die Vermittler mit den Kunden abschließen.

Manch einer verspürt nach einiger Zeit kein Interesse mehr, die Lebensversicherung fortzuführen, hat aber dann das Problem, dass die Vereinbarung zum Beratungshonorar separat ist, die nicht automatisch mit der Lebensversicherung gekündigt wird, sondern weiterhin bezahlt werden muss. Der beratene Kunde hat hier schließlich einen von der Lebensversicherung unabhängigen Vertrag mit dem Berater abgeschlossen. Bezahlt er diese Vereinbarung nicht weiter, kann der Berater den Kunden sogar auf Erfüllung verklagen, denn er erbrachte ja die Leistung, die zum Abschluss geführt hatte.

Parallel haben Versicherungen wie die Vienna Life auch Produkte in Kombination mit einer Lebensversicherung angeboten. Auch diese Kombi-Produkte sorgten oft für juristischen Ärger bei den Lebensversicherungsunternehmen. Trotzdem halten wir Nettopolicen für den kundenfreundlichsten Weg, eine Lebensversicherung abzuschließen. Hier gibt es durch den Abschluss von zwei Verträgen die erforderliche Transparenz für den Kunden.

Vielleicht muss der Gesetzgeber hier einmal eine Honorarordnung für Finanz -und Versicherungsberater beschließen, um damit auch den Wildwuchs bei den Honorarvereinbarungen einzudämmen und gleichzeitig auch den Beratern Sicherheit bezüglich ihres Honorar zu geben.

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