Start Justiz Picam / Piccor / Piccox – Erste Urteile gegen Thomas Entzeroth

Picam / Piccor / Piccox – Erste Urteile gegen Thomas Entzeroth

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Witt Rechtsanwälte haben in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox weitere gerichtliche Erfolge für ihre Mandanten erzielen können.

Nachdem das Landgericht Stuttgart mit dem wohl bundesweit ersten rechtskräftigen Urteil einer Mandantin von Witt Rechtsanwälte gegen Pascal Savelsbergh in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox zugesprochen hat, konnten jetzt mehrere Urteile, nach diesseitiger Kenntnis ebenfalls die bundesweit ersten, gegen Thomas Entzeroth erstritten werden.

Eines der Urteile ist mittlerweile bereits rechtskräftig.

Die Landgerichte Ellwangen und Stuttgart verurteilten Entzeroth zu Schadensersatzzahlungen an die Mandanten der Witt Rechtsanwälte in Höhe von insgesamt über 170.000,00 €. Entzeroth ist eine der Hauptfiguren des gesamten Picam-Konzeptes und war hauptsächlich für den Vertrieb zuständig.

Er soll die Geschicke sowohl der Piccor AG als auch der späteren Vertriebsgesellschaften Varian AG und Varian DC Service GmbH geleitet haben und soll maßgeblich an den Täuschungen der Anleger beteiligt gewesen sein.

Rechtsanwalt Hans Witt, der zusammen mit seinem Partner Rechtsanwalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac die Fälle im vorliegenden Komplex bearbeitet, erklärt dazu:
„Viele Anleger wurden im Vorfeld durch diverse Meldungen erheblich verunsichert, was die Frage der richtigen Strategie und Vorgehensweise anbelangt.

Wir haben von Anfang an eine klare Strategie verfolgt, die zum Erfolg geführt hat, damit die geschädigten Anleger ihr Geld wieder erhalten können.

Jedem Anleger muss bewusst sein, dass er diesen Weg gehen muss, um sein gesamtes investiertes Geld wieder zurückerhalten zu können.

Dabei kann niemand, auch nicht wir, eine Garantie dafür übernehmen, ob die Vollstreckungsmaßnahmen (in vollem Umfang) erfolgreich sein werden. Sicher ist nur, dass ein Abwarten garantiert nicht zum Erfolg führt.

Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen für solche Klagen erteilen, zudem besteht auch die Möglichkeit, einen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten.

Dieser übernimmt in Fällen, in denen keine Rechtsschutzversicherung besteht, das gesamte Kostenrisiko eines Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung. Wir wissen, dass auch andere Wege gegangen werden, haben aber keine Antworten darauf erhalten, weshalb ein anderweitiges Vorgehen Sinn machen soll. Vollmundige Versprechungen sind den geschädigten Anleger nun hinlänglich bekannt und bringen allein keine Erfolge.“
Die geschädigten Anleger sind zu recht verärgert und bangen um ihr angelegtes Geld.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit beinahe 1,5 Jahren und den aktuellen Informationen zufolge neigen sich die Ermittlungen noch lange nicht dem Ende zu. Mittlerweile dürfte jedoch feststehen, dass die durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte nicht zur Deckung der Schäden aller Anleger ausreichen werden. Schließlich sollen die Anleger nach den hier vorliegenden Informationen Gelder in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro investiert haben.

Die Verantwortlichen des Picam-Unternehmensverbunds sind jedoch – wie die aktuellen Entwicklungen zeigen – nicht unantastbar.

Aus den durch Witt Rechtsanwälte bereits erwirkten Urteilen gegen Entzeroth und Savelsbergh können die Anleger Zwangsvollstreckung betreiben und haben so die Möglichkeit, unabhängig von der Dauer und dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ihr Geld zurückzuerlangen. Rechtsanwältin Anna Zajac, die die Urteile erwirkt hat, sagt dazu:
„Wir haben sofort nach Vorlage der Urteile Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowohl gegen Pascal Savelsbergh als auch gegen Thomas Entzeroth eingeleitet.

Wir können dazu uns vorliegende zahlreiche Informationen, die auch aus dem Vermittlerkreise an uns herangetragen wurden, nutzen und hoffen, bald erste Erfolge erzielen zu können.“

Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox bereits mehr als 150 geschädigte Anleger. Unverbindliche Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten auf Anfrage die Experten Rechtsanwalt Hans Witt, Rechtswalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac (alle Witt Rechtsanwälte PartGmbB, Heidelberg – München – Berlin).
Pressekontakt:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hans Witt
Witt Rechtsanwälte PartGmbB
Häusserstrasse 14
69115 Heidelberg
Tel. 06221 43401-11
Fax 06221 43401-40

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