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Dr. Werner Kanduth – Vista Equity Partner Deutschland: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts sowie Einstellung des Eigenhandels an

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kropekk_pl / Pixabay

Die BaFin hat Herrn Dr. Kanduth – Vista Equity Partner Deutschland, Berlin, mit Bescheid vom 29. April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Zudem hat die BaFin die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.

Herr Dr. Kanduth wirbt auf verschiedenen Webseiten für Geldanlagen und verspricht die Einrichtung eines Kundenkontos mit 3 Prozent Wachstum pro Monat und festen Vertragslaufzeiten. Die Erträge würden mittels Hochfrequenzhandels und ohne jedes Risiko von Kursverlusten erzielt.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft sowie den Eigenhandel ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er wurde verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen und etwaig bereits angenommene Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Zudem wurde Herr Dr. Werner Kanduth angewiesen, jegliche Werbung für die genannten Tätigkeiten sofort einzustellen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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