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Youbisheng Greenpaper AG: BaFin setzt Geldbuße fest

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Die BaFin hat am 29. Januar 2019 eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Youbisheng Greenpaper AG festgesetzt. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 40 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Youbisheng Greenpaper AG hatte eine Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

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