Start Verbraucherschutz Weder Bitcoin Revolution noch Bitcoin Evolution sind nach § 32 KWG zugelassen

Weder Bitcoin Revolution noch Bitcoin Evolution sind nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Revolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin

Unter der anonym registrierten Domain primebitprofit.co bietet Bitcoin Revolution in englischer Sprache eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen wirbt damit, es handle sich um ein exklusives Angebot für Trader in Deutschland. Investitionen seien ab 250 US-Dollar möglich. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der App sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Bitcoin Revolution is not an approved institution according to § 32 KWG

BaFin points out that it has not granted Bitcoin Revolution permission pursuant to Section 32 of the German Banking Act (Kreditwesengesetz – KWG) to conduct banking business or provide domestic financial services.

The company is not under the supervision of BaFin.

Under the anonymously registered domain primebitprofit.co Bitcoin Revolution offers in English an app for algorithmic trading with crypto currency pairs. The company advertises that it is an exclusive offer for traders in Germany. Investments are possible from $ 250. The company claims that the trade is 99.4% accurate, and the app’s programming is the most advanced the trading world has ever seen. The software is 0.01 seconds ahead of the markets. The company does not specify its legal form or its registered office.

Bitcoin Evolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 07.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Evolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Bitcoin Evolution bietet unter bitcoinevolution.com in deutscher Sprache die Teilnahme am angeblichen Optionshandel mit Kryptowährungen an. Investitionen sollen ab 250 US-Dollar möglich sein, um mit einem „preisgekrönten, genauen und automatischen Algorithmus Profite zu machen“. Das Unternehmen nennt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz.

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