Start Justiz IX. Senat des BGH („Insolvenzsenat“) gilt in weiten Teilen als befangen!

IX. Senat des BGH („Insolvenzsenat“) gilt in weiten Teilen als befangen!

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An dieser Stelle möchten wir eine Mail einer Userin unserer Internetplattform veröffentlichen, in der es um ein erstaunliches Urteil des BGH bezüglich des IX. Senats geht. Wir haben uns dazu entschieden, den Text so komplett zu veröffentlichen, auch wenn das dann für eine Münchner Anwaltskanzlei nicht gerade ein Ruhmesblatt darstellen dürfte.„Hallo, lieber Thomas Bremer,

ich bin mit der Gläubigertreuhand noch immer am BGH und hatte dann auch einen – eigentlich vollkommen aussichtslosen – Befangenheitsantrag gegen die bearbeitenden Richter des IX. Senates (sog. Insolvenzsenat) gestellt: Nun habe ich ein Hammerurteil des BGH, das es so sicherlich noch nie in den 75 Jahren Rechtsgeschichte nach dem letzten Weltkrieg gegeben hat:

Alle drei Richter sind befangen – der Vorsitzende Dr. Godehart Kayser, der Berichterstatter Dr. Gerhart Pape und der stellvertretende vorsitzende Richter Dr. Gehrlein.

Im Grunde braucht nie mehr jemand vor den IX. Senat zu treten und einen Insolvenzverwalter verklagen, denn sie werden allesamt von sämtlichen Verwaltern aus der Masse der Gläubiger per Seminaren, Festschriften, Vorträgen etc. nebenverdienstmässig entlohnt. Kein Unternehmer, kein Gläubiger nirgendwo.

Im Grunde hätte die Kanzlei Mattil in der FuBus/Infinus Sache das auch wissen und ebenfalls Befangenheitsantrag stellen müssen, denn es war ja klar, warum er den Fall verloren hat: aus exakt denselben Gründen – weil die bearbeitenden Richter (siehe oben: es sind exakt dieselben) befangen waren, denn auch dort ist es ja Kübler, der der Prozessgegner war.“

Das BGH Urteil dazu liegt uns in der Redaktion vor.

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