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Questra World Global S.L.: BaFin untersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Atlantic Global Asset Management

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 gegenüber der Questra World Global S.L., Madrid, Spanien, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Atlantic Global Asset Management einbezogen ist.

Die Questra World Global S.L. erbringt für die nicht lizenzierte Atlantic Global Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Atlantic Global Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Atlantic Global Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

31.05.2017 – Warnung vor Questra Holdings Inc./Questra World Ltd./Atlantic Global Asset Management
Auch die FMA in Lichtenstein hatte vor dem Unternehmen gewarnt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt vor Aktivitäten von Questra Holdings Inc., Questra World Ltd. und Atlantic Global Asset Management. Die vorgenannten Gesellschaften geben vor, Bank- und Wertpapierdienstleistungen in Liechtenstein anzubieten, u.a. auch über soziale Netzwerke wie Facebook.

Die Betreiber von www.questraworld.es, www.questraholdings.com, www.questrateam.net und www.atlanticgam.es (oder eine ähnliche Form) verfügen über keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein und dürfen keine spezialgesetzlichen Finanzdienstleistungen anbieten.

Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website www.questraworld.es, www.questraholdings.com, www.questrateam.net und www.atlanticgam.es (oder eine ähnliche Form) zu tätigen.

Die FMA rät davon ab, auf Angebote dieser Gesellschaften zu reagieren oder Gelder zu überweisen. Die FMA empfiehlt, Finanzgeschäfte nur von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassenen Finanzinstituten ausführen zu lassen. Sämtliche bewilligungspflichtigen Finanzdienstleister in Liechtenstein werden im offiziellen Register der FMA aufgeführt.

Die FMA weist darauf hin, dass ausländische Aufsichtsbehörden bereits diverse Warnmeldungen über die oben aufgeführten Gesellschaften publiziert haben (Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA, Financial Conduct Authority FCA (Grossbritannien), Financial Supervision Authority KNF (Polen), National Securities Markets Commission CNMV (Spanien) und Financial Services and Markets Authority FSMA (Belgien)).

Sowie die FMA in Österreich:

Questra Holdings Inc.

Veröffentlichungsdatum: |

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02. August 2017 teilt die FMA daher mit, dass die

Questra Holdings Inc.

mit angeblichem Sitz in

Geneva Place

Waterfront Drive

PO Box 3469

Road Town

Tortola

British Virgin Islands

sowie

Av. Doctor Pedro Guillen, 5

30100 Murcia

Spanien

Tel/Fax: +34 910 840 308, +34 910 837 762, +34 910 602 885, +34 968 978 965

support@questra.es

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet. Der FMA liegt weder ein Antrag noch eine sonstige Anfrage der Questra Holdings Inc. betreffend eine Konzessionserteilung vor.

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