Start Justiz Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG

Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG

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Drei Jahre nach Beginn des Dieselskandals steht fest: Der vzbv erhebt Klage gegen die Volkswagen AG. Möglich ist das durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Am 1. November 2018 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Noch am selben Tag soll die Klage eingereicht werden.

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

Geführt wird die Klage von der Kanzlei R/U/S/S Litigation, einem Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. Beide Kanzleien konnten bereits für Hunderte ihrer Mandanten vorteilhafte Urteile erstreiten oder Vergleiche verhandeln.

Als Kooperationspartner mit an Bord ist der ADAC e.V., Deutschlands größter Mobilitätsclub, der u.a. Tests zu dem Verhalten der manipulierten Motoren durchgeführt hat.

Einzelheiten zur VW-Klage

Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt hat. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schuldet den Käufern nach Ansicht des vzbv deswegen grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll außerdem, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verwendet wurde. Letzteres muss durch einen Rückruf einer Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Hier gibt es alle Fragen und Antworten zur VW-Klage!

Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen.

Bei der Musterfeststellungsklage sollte jeder potentiell betroffene Diesel-Käufer individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage erfolgversprechender ist: Die Klage des vzbv ist vor allem für all diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, es droht kein Prozesskostenrisiko und die Verjährung wird gehemmt.

Wie funktioniert eine Musterfeststellungsklage?

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich zu einem Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.

Hier gibt es alle Fragen und Antworten zur Funktionsweise der Musterfeststellungsklage!

Quelle: VZHH

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