Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Investmentabsicherung – eine Information der BaFin

Investmentabsicherung – eine Information der BaFin

401

Gerät Ihre Bank oder Ihr Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – in gewissem Umfang – Ihre Guthaben und Forderungen. Kundeneinlagen werden über die Einlagensicherung geschützt, Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften über die Anlegerentschädigung. 

Gesetzliche Einlagensicherung

Wird eine Bank insolvent (siehe auch „Sonderfall Abwicklung“, Seite 14), schützt die gesetzliche Einlagensicherung die Guthaben der Kunden.

Gesetzlich abgesichert sind vor allem Kontoguthaben, Festgelder und Spareinlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut – und nicht pro Konto. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder einzelne Kontoinhaber einen separaten Anspruch. Unter besonderen Bedingungen kann sich der Maximalbetrag für den Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Die Einlagen der Kunden von Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind über deren Haftungsverbünde, welche die Institute sichern, mittelbar in voller Höhe geschützt. Daneben sind die institutsbezogenen Sicherungssysteme als gleichwertige Einlagensicherungssysteme anerkannt. Die Kunden haben also ebenfalls einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch – wie bei den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen auch.

Freiwillige Einlagensicherung

Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen haben die Bankenverbände freiwillige Sicherungseinrichtungen errichtet. Sie gewähren den Bankkunden jedoch keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Anlegerentschädigung

Gelder, die Ihnen als Anleger im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Ausschüttungen, Verkaufserlöse), unterliegen der gesetzlichen Anlegerentschädigung. Geschützt sind hierbei Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank, die für Sie verwahrten Wertpapiere oder Gelder, die sie Ihnen aus Wertpapiergeschäften schuldet, herauszugeben. Der Entschädigungsanspruch ist begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeit und den Gegenwert von 20.000 Euro.

Die Anlegerentschädigung zahlt Ihnen jedoch keinen Schadenersatz, etwa wenn Ihre insolvente Bank Sie falsch beraten hat. Nicht ersetzt werden Ihnen daher entgangene Gewinne oder Verluste, die Ihnen aufgrund einer falschen Anlagestrategie entstanden sind.

Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Anleihen sind nicht gesichert. Die Sicherungssysteme greifen auch dann nicht, wenn Sie mit Ihrer Investition einen Anteil an einem Unternehmen gekauft haben, etwa durch den Erwerb einer Aktie oder stillen Beteiligung. Ihre Anlage ist dann sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt. Prüfen Sie daher immer vor einer Geldanlage, ob und wie Ihre Einlagen abgesichert sind, falls das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein sollte, das Geld zurückzuzahlen.

Sonderfall Abwicklung

Institute, die aufgrund ihrer systemischen Relevanz nicht in die Insolvenz gehen sollen, werden, wenn sie scheitern, geordnet abgewickelt. Auch in der Abwicklung werden, wie in der Insolvenz, Verluste auf Eigentümer und Gläubiger verteilt. Man spricht dann von einem Bail­in.

Bei einem Bail­in können auch Sie als privater Anleger an Verlusten beteiligt werden: als Anteilseigner, als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente, aber auch als Gläubiger. Anteilsinhaber sind Sie beispielsweise, wenn Sie Aktien dieser Bank im Depot haben. Als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gelten Sie, wenn Sie in Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des

Ergänzungskapitals des Instituts investiert haben, wie in nachrangige Schuldverschreibungen oder nachrangige Darlehen. Gläubiger sind Sie unter anderem, wenn Sie bei der Bank ein Guthabenkonto haben oder Schuldverschreibungen des Instituts besitzen – zum Beispiel Indexzertifikate.

Privatkunden genießen bei einem Bailin aber den Schutz durch die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme – und zwar in derselben Höhe wie bei einer Insolvenz (siehe Seite 12). Darüber hinaus gilt, dass die Haftung in der Abwicklung nicht die Verluste übersteigen darf, die Sie tragen müssten, wenn die Bank in ein reguläres Insolvenzverfahren geführt worden wäre.

In der Broschüre „Schieflage einer Bank oder eines Versicherers – Was Sie als Kunde wissen müssen“ erfahren Sie, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind. In dieser Broschüre erfahren Sie auch mehr dazu, wann und in welcher Höhe Sie im Fall einer Abwicklung am Verlust einer Bank beteiligt würden und in welchem Umfang Sie als Privatkunde dann geschützt sind.

Die Broschüre können Sie unter www.bafin.de abrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Absicherung Ihres Investments.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein