Start Allgemein Schwerer Diebstahlsfall – Staatsanwaltschaft Berlin

Schwerer Diebstahlsfall – Staatsanwaltschaft Berlin

357

Staatsanwaltschaft Berlin Az.: (237 Gs) 3023 Js 8934/15 (79/17)

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 30.01.2018 im Verfahren gegen Mahmut Gök wegen schweren Diebstahls ein Beschluss ergangen, mit dem die selbständige Einziehung folgenden Gegenstandes ausgesprochen wurde:

Schwarzes Damenrad mit der Rahmennummer 86 H25377.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 09.05.2018 gegen 21.00 Uhr in Berlin-Kreuzberg zusammen mit einem unbekannten Mittäter auf der Kottbusser Brücke mit einem Schneidegerät die Schlösser mehrere Fahrräder in Zueignungsabsicht zerstört und die Räder dann zum Verkauf angeboten zu haben.

Es besteht bei einer bislang unbekannten Person ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.

Dieser Anspruch auf Rückübertragung/Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO:

Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin binnen der 6-monatigen Frist angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/Herausgabe an die (den) Verletzte(n) nur dann erfolgen, sofern sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Da es sich hierbei um eine erweiterte Einziehung gem. § 73a StGB handelt und sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Auch unabhängig von der 6-monatigen Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden.

In diesem Fall wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und § 459j Abs. 5, StPO verwiesen.

Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung des/der Verletzten.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der (die) Rechtsnachfolger(in) des/der Verletzten (z. Bsp. bei Erbschaft) an seine/ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.

Der/Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum Aktenzeichen 241 AR 114/18, schriftlich in Verbindung setzen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein