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Diebstahlsfall – Staatsanwaltschaft Hannover

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Staatsanwaltschaft Hannover

3332 Js 93432/17

Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt die Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Neustadt am Rbge. wegen Diebstahls (Az. 3332 Js 93432/17) gegen Klajdi Jaupi. Diese ist rechtskräftig seit dem 21.06.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist dem unbekannten Tatverletzten ein Anspruch auf Rückgewähr folgenden Gegenstandes entstanden, der nun geltend gemacht werden kann: Herrenrad Marke Stephens Typ Strada 600, Rahmennummer S14SBBPI0100.

Der Gegenstand wird dem Verletzten (bzw. dessen Rechtsnachfolger) zurückübertragen bzw. herausgegeben, sofern diesem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist (§ 459 h Abs. 1 StPO).

Die Rückübertragung oder Herausgabe an den Verletzten (oder seinen Rechtsnachfolger) erfolgt nur dann, wenn dieser Anspruch binnen sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung dieser Mitteilung angemeldet wird (§ 459 j Abs. 1 StPO).

Die Anmeldung hat zu erfolgen an die Staatsanwaltschaft Hannover, Volgersweg 67, 30175 Hannover zum Aktenzeichen 3332 Js 93432/17.

Hannover, 19. Juli 2018

Blossei, Rechtspflegerin

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