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Investment in der MPC Ölbohrplattform Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG

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Anleger, die in die MPC Ölbohrplattform Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG investiert hatten, haben in den letzten Jahren beunruhigende Nachrichten erhalten. Die Ölbohrplattform konnte verzögert agieren, da sich Herstellung und Ablieferung der hochseetauglichen Version aus vielen Gründen verzögerte. Die geplanten und prospektierten Ausschüttungen sind bisher ausgeblieben. Die ersten Ausschüttungen werden für das Jahr 2019 angekündigt. Es steht in Frage, ob diese erfolgen werden.

Die Verzögerung der geplanten Ausschüttungen ließen sich verkraften. Aber die angelegten Gelder in Form von Beteiligungssummen für die Ölplattform sind in Gefahr. Das Risiko, das Anleger begleitet, besteht in der Befürchtung, dass sie nur einen Teil des eingezahlten Kapitals zurückerhalten werden. Dieses Risiko lässt sich von verschiedenen Seiten betrachten.Aktueller technischer Stand und Markt

Die MPC Ölbohrplattform Deepsea 0il Explorer GmbH & Co. KG ist Emittentin der Beteiligungsgesellschaft. Diese hält an der Eigentümergesellschaft 47%. Die Beteiligung basiert auf dem Typ der Ölplattform „Mobile Tiefsee-Halbtaucher Erkundung“. Der Charterantritt wird zum 10.08.2012 ausgewiesen. Als Eigentümergesellschaft fungiert die Delba Drilling International Coöperatie U. A.; Niederlande, als Betreiberin die Ocyan, ein Unternehmen der Odebrecht-Gruppe aus Brasilien. Ein Festcharter wurde für sieben Jahre bis 2019 vereinbart. Servicerate und Gesamtrate sind insgesamt zu > USD 350.000 festgelegt.

Mit Petrobras wurde für die Ölbohrplattform eine Charterrate von ca. USD 190.000 und eine Servicerate von ca. USD 125.000 vereinbart. Charter- und Servicerate sollten regelmäßig angepasst werden. Dabei werden mehrere Indizes herangezogen. Der Charteranteil wird in USD geleistet. Der Serviceanteil wird in Brasilianischen Real (BRL) erbracht. Wegen der Währungsschwankungen schwankt die in USD dokumentierte Gesamtrate.

Die Ölbohrplattform (Oil Rig) wurde für sieben Jahre (bis 2019) an die brasilianische Petróleo Brasileiro S.A. (Petrobras) verchartert. Über sie sollte in Wassertiefen von bis zu 2.400 m nach Öl- und Gasvorkommen gesucht werden. Die Bohrlöcher sollten nach Probebohrungen für eine spätere Förderung aufbereitet werden. Die Ölbohrplattform Oil Rig verfügt über acht bewegliche Strahlruder. Es schwimmt auf Pontons und kann in mehreren Meeresregionen eingesetzt werden.

Die Aktivitäten erfolgen seit August 2012 vor der brasilianischen Küste in etwa 2000 Meter Tiefe. Gemäß Chartervertrag verhandeln Petrobras und die Eigentümergesellschaft zu einer Verlängerung des Vertrages mit der Beteiligungsgesellschaft der Ölbohrplattform nach Auslauf 2019 um weitere sieben Jahre. Im Offshore-Sektor wird die Einsatzfähigkeit mit dem technischen Begriff „Uplime“ gemessen. Erstmals gab es mit 92,7% Uplime im Jahr 2016 gute Ergebnisse. Im Jahr 2017 war sie mit 87% schwächer. In diesem Jahr sind Ausfallzeiten in den Monaten Mai und Juni auf Wartungsarbeiten der Ölbohrplattform festzustellen.

Der bis Anfang 2018 niedrige Ölpreis konnte Erschließung und Abbau von Öl- und Gasfeldern nicht ertragreich gestalten. Der Chartermarkt ist unter Druck. Die Marktraten sind b. a. w. nur leicht über den Marktraten zu erwarten. Die Ölpreissteigerungen im II. Quartal lassen Hoffnungen entstehen. Dazu müssen die Marktpreise nachhaltig über USD 60 /Barrel bleiben. Charter- und Serviceraten werden gemäß Vereinbarungen gezahlt.

Finanzleistungen und Abschlüsse

Der Kapitaldienst wurde im Jahr 2016 gemäß Vorgaben geleistet. Zur Verbesserung der Liquidität wurde eine Stundung von fünf Tilgungsraten mit dem finanzierenden Institut in den Jahren 2017 und 2018 vereinbart. Ende 2019 wird das Darlehen USD 331 Millionen betragen. Wegen Verletzung von Kreditschutzklauseln wird der Darlehensvertrag Ende 2018 auslaufen. Eine Refinanzierung der Ölbohrplattform ist schon dann in voller Höhe erforderlich.

Bei Erstellung der Berichte haben sich Verzögerungen durch Wechsel der Berater in Brasilien und den Niederlanden ergeben. Das soll von der Geschäftsführung nicht zu vertreten sein. Darin sind Hoffnungswerte enthalten, die bei realistischer Bewertung auszublenden sind.

Zukunft und Gefahren

Trotzdem gibt es Anleger, die sich an der MPC Ölbohrplattform der Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG beteiligt haben und unzufrieden sind. Die meisten haben Bedenken, dass die Geschäftsleitung nicht in der Lage sein wird, die Gesellschaft weiterzuführen. Der Grund ist eine mögliche Ablehnung weiterer Bankrefinanzierungen. Diese Beteiligung wurde in den Jahren 2008 und 2009 vermehrt durch Banken und insbesondere Sparkassen ihren Kunden angeraten. Die größten Initiativen gingen von der Sparkasse Köln-Bonn aus. Dabei wurde diese gewerbliche Beteiligung in einigen Fällen als lukrative und sichere Form der Altersvorsorge und sichere Geldanlage den Kunden angepriesen. Die rechtsverbindlichen Prospekte wurden häufig nicht oder erst nach der Zeichnung übergeben. Die Bezeichnung von Risiken wurde ausgespart. Damit muss diese Beteiligung in den Graumarkt eingeordnet werden.

Die heute noch Beteiligten müssen sich darüber im Klaren sein, dass die weitere Tätigkeit der Ölbohrplattform vor der Atlantikküste von Brasilien von idealen Bedingungen abhängig ist. Auch wenn die Ölpreise weiter steigen, müssen diese Vorgaben auch von den finanzierenden Banken positiv gewertet werden. Nicht alle teilen diese Hoffnungswerte. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2017 ein Urteil vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 08.11.2012, Az.: 30 O 101/12) gegen die Sparkasse Köln-Bonn erstritten. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil verurteilte die Sparkasse Köln-Bonn aufgrund fehlerhafter und unzureichender Beratung zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung des betroffenen Anlegers an der MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG sowie Gewährung von Verzugszinsen. Der Anleger wurde von der Nachhaftung freigestellt.

Auch andere Banken und Sparkassen haben diese Beteiligung ihren Kunden vermittelt. Für weitere Anleger könnte die Zeit zum Handeln drängen. Im Jahr 2010 gab es erste Schwierigkeiten und Verzögerungen mit der Ölbohrplattform. Für Ansprüche gegen die Initiatoren besteht die zeitliche Grenze der Verjährung. Diese beträgt drei Jahre vom Zeitpunkt der Kenntnis von Problemen. In den meisten Fällen werden Ansprüche verjährt sein. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn rechtliche Besonderheiten die Verjährung auf zehn Jahre verlängern. Auch diese sind bald abgelaufen. Betroffenen ist anzuraten, den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen.

Fazit

Die Fertigstellung der Erkundungsplattform verzögerte den Betriebsstart, sodass keine Einnahmen generiert werden konnten. Tatsächlich fielen pro Tag, an dem die Ölbohrplattform nicht fertiggestellt wurde, sogar Strafen in Höhe von 95.000 USD an den Charterer an. Die prognostizierten Ausschüttungen aus 2008 und danach sind nicht erfolgt. Anleger, die nun versuchen ihre Ansprüche auf rechtlichem Weg durchzusetzen, wundern sich über Nachzügler, die bisher gehofft haben, dass sich die Beteiligung zum Besseren entwickelt.

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