Start Politik Deutschland RA Jens Reime zum Liquidationskosten-Urteil des BGH

RA Jens Reime zum Liquidationskosten-Urteil des BGH

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Weiterhin erreichen uns jeden Tag viele Anrufe zu dem von uns veröffentlichten Urteil des BGH hinsichtlich des möglichen Anspruchs an Ratenzahler auf sofortige Leistung ihrer Einlage, um die Kosten der Liquidation eines Fonds zu bestreiten. Auch Rechtsanwalt Jens Reime, der soweit wir wissen die überwiegende Anzahl der Kommanditisten im V+ Plus Fonds I und mittlerweile wohl auch im V+ Plus Fonds IV vertritt, hat sich auf unsere Bitte hin den Vorgang erneut angeschaut. Er äußerte sich dazu wie folgt:

Sehr geehrter Herr Bremer,

auch nach nochmaliger Lektüre des BGH – Urteils II ZR 108/16 hat sich an meiner Auffassung nichts geändert.

Ich verweise hierzu auf die nachstehenden Passagen:

(…)

(…)

Das Berufungsgericht hat die Hausaufgabe bekommen festzustellen, ob eine Auseinandersetzungsrechnung bzw. ein Ausgleichsplan samt Passivsaldo

besteht.

Das steht jetzt in Textziffern 74 bis 76, nachdem der BGH viele Vorfragen klärte bzw., ob es darauf überhaupt ankommt.

Ja, es kommt darauf an, ob ein Ausgleichsplan samt Passivsaldo besteht weil:

  1. auch ein Treuhandgesellschafter haftet (Rz. 12 – 32)
  2. die Abwicklungsanordnung der Bafin ändert daran nichts (Rz.33 – 42)
  3. der Widerruf und Kündigung der Beteiligung nicht entgegensteht (Rz.45 – 52)
  4. grundsätzlich die Raten zu Liquidation erforderlich sein können (Rz.53 – 58)
  5. es ist auch nicht ausgeschlossen, dass trotz fehlender Erforderlichkeit Anspruch auf ausstehende Raten ohne Gesellschafterbeschluss und ohne Regelung im Gesellschaftsvertrag bestehen könnte

(Rz. 59 – 73)

Während hier der BGH lediglich feststellt, dass Ansprüche nicht ausgeschlossen sind aus bestimmten Gründen,

stellt er positiv in Rz. 76 fest, was denn nun die konkreten Voraussetzungen sind.

Das heißt, er könnte ohne Gesellschafterbeschluss und ohne vertragliche Grundlage, allein nach Basis von Ausgleichsplan und Passivsaldo erforderliche Raten einfordern, weil es eben zur Aufgabe eines Liquidators gehört….

So heißt es dann folgerichtig in Textziffer 67:

(…)

(…)

und

(…)

(…)

Dem ist nichts mehr hinzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Reime

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Rechtsanwaltskanzlei Jens Reime

Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße

02625 Bautzen

 

Tel. / Fax: 03591 29961 – 33 / – 44

info@rechtsanwalt-reime.de

www.rechtsanwalt-reime.de

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