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eno energy GmbH & Co. Zölkow KG – Weiterhin hoher Verlustanteil

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Immerhin ist er etwas zurückgegangen, bewegt sich aber noch immer auf einem sechsstelligen Niveau.

eno energy GmbH & Co. Zölkow KG

Rerik

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ

AKTIVA

31.12.2017

31.12.2016

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

3.462.752,00

4.039.593,00

I. Sachanlagen

3.462.752,00

4.039.593,00

B. Umlaufvermögen

1.734.814,97

1.432.441,90

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

904.763,16

644.441,87

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

830.051,81

788.000,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

81.836,00

91.397,00

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

332.925,93

481.131,26

Bilanzsumme, Summe Aktiva

5.612.328,90

6.044.563,16

PASSIVA

31.12.2017

31.12.2016

A. Rückstellungen

112.355,39

111.931,91

B. Verbindlichkeiten

5.431.288,51

5.878.876,25

C. Passive latente Steuern

68.685,00

53.755,00

Bilanzsumme, Summe Passiva

5.612.328,90

6.044.563,16

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. nach § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss ist unwesentlich durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BiRUG beeinflusst mit Ausnahme der Umstellung des Gliederungsschemas.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zu Nennwerten angesetzt.

Das Kommanditkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durch­schnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 weist einen „Nicht durch Vermögenseinlage gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten“ von TEUR 332.9 aus. .

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde durch die Geschäftsführung überwiegend als positiv eingeschätzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. TEUR 664.4. Die Forderung resultiert aus einem ausgereichten Darlehen und hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlauf-zeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 112.4 betreffen mit TEUR 107.9 eine Rückstellung für die Rückbauverpflichtung sowie eine Rückstellung für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 4.5.

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten unter Angabe der Restlaufzeiten

Stand 31.12.2017

TEUR

Restlauf-zeit

bis 1 Jahr TEUR

Restlauf-zeit

1 bis 5 Jahre

TEUR

Restlauf-zeit

über 5 Jahre €

TEUR

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.409.7

556.2

2.173,5

680.0

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

38.7

38.7

3.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten

1.960.2

260.2

1.700.0

0

4.

Verbindlichkeiten gegenüber

Verbundenen Unternehmen

16.0

16.0

0

0

5.

Sonstige Verbindlichkeiten

6.7

6.7

0

Summe

5.431.3

877.8

3.873.5

680.0

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Pachtverträgen für die restliche Laufzeit der Windenergieanlagen besteht für die Gesellschaft eine Verpflichtung i.H.v. TEUR 779.

Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung

Die Aufwands- und Ertragsposten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung bereits ausreichend dargestellt.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Persönlich haftender Gesellschafter der eno energy GmbH & Co. Zölkow KG ist die eno energy Beteiligungs GmbH mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen zum Bilanzstichtag EUR 1.563.000,00.

Sonstige Angaben

Im Jahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die eno energy Beteiligungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Karsten Porm.

Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung erfolgte auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

Die Gesellschaft schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 148.205,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Rerik, den 07. März 2018

gez. Karsten Porm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. März 2018

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