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DIC Asset AG – Bekanntgabe

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DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A1X3XX4 / A1X3XX (Aktien)
DE000A2G8ZW0 / WKN A2G8ZW (Bezugsrechte / Dividendenansprüche – Auszahlung in bar)
DE000A2G8ZS8 / WKN A2G8ZS (ausgeübte Bezugsrechte / Dividendenansprüche – Lieferung in Aktien)

Bekanntgabe des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses

Wir beziehen uns auf das am 19. März 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot zum Bezug der aus der vom Vorstand der DIC Asset AG (die „Gesellschaft“) am 16. März 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus genehmigtem Kapital stammenden neuen Aktien.

Der Vorstand hat am 16. März 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach § 5 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2015) das Grundkapital von € 68.577.747,00 um bis zu € 34.288.873,00 durch Ausgabe von bis zu 34.288.873 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 ( die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 voll gewinnanteilsberechtigt.

Auf Basis der im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft am 5. April 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen:

Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt € 9,92.

Das Bezugsverhältnis beträgt 15,5 : 1.

Die für den Bezug je einer Neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 15,5 durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. März 2018 entstandenen Dividendenansprüchen in Höhe von € 0,64 je dividendenberechtigter Aktie.

Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 10. April 2018.

Verkaufsbeschränkungen
Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer auf Grund des Vorliegens eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act bzw. in einer solchen Transaktion, die nicht darunter fällt, sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt.

 

Frankfurt am Main, im April 2018

DIC Asset AG

– Der Vorstand –

These materials are not an offer or the solicitation of an offer for the sale or subscription of the shares of DIC Asset AG in the United States of America. The subscription rights and the shares referred to herein may not, at any time, be offered, sold, exercised, pledged, delivered or otherwise transferred within or into the United States of America absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (“Securities Act”). DIC Asset AG has not registered and does not intend to register the subscription rights and/or the shares under the Securities Act or publicly offer the subscription rights and/or shares in the United States of America.

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