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BaFin ordnet Johann Mieth Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Johann Mieth, Neubiberg, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Mieth nahm auf der Grundlage mündlicher Absprachen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung auf Konten der Geldgeber unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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