Start Politik Deutschland Fahrverbote! Verbraucher wollen Diesel loswerden. Wie? Rechtsanwalt Röhlke meint dazu:

Fahrverbote! Verbraucher wollen Diesel loswerden. Wie? Rechtsanwalt Röhlke meint dazu:

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Ein Auto, dass man nicht fahren darf, ist nur noch ein Schrotthaufen. Daher ist die Fahrverbotsentscheidung des Bundesverwaltungsgericht ein Schock für Autofahrer, die quasi enteignet werden.

Millionen sind betroffen – Milliardenschaden
Was machen Pendler, die ihr Fahrzeug erst vor kurzem im Vertrauen auf die Versprechungen der Industrie vom angeblich sauberen Diesel mit geringem Co2-Ausstoß gekauft haben? Was machen Kunden anderer Marken als VW, bei denen die Staatsanwaltschaften in den USA und Deutschland keine betrügerischen Abschalteinrichtungen entdeckt haben und denen keine Schadenersatzansprüche zustehen? Viele der betroffenen Autos sind noch nicht einmal abbezahlt, ein neues kann sich ohne weiteres kaum jemand leisten. Genau hierin liegt eine Chance, die das Verbraucherschutzrecht dem Diesel-Opfer gewährt, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Widerrufsmöglichkeiten bei Autokauf auf Kredit nutzen
„Ebenso wie bei älteren, hoch verzinsten Baudarlehen und unrentablen Lebensversicherungen heißt auch hier das Zauberwort Widerrufsjoker. Allerdings muss beim Fahrzeugkauf etwas um die Ecke gedacht werden. Darlehen einer Bank mit einer fehlenden oder unrichtigen Widerrufsbelehrung kann man auch noch nach Jahren widerrufen. Erstaunlich viele Darlehen sind hiervon betroffen und weisen fehlerhafte Belehrungen auf, obwohl die Inhalte klar gesetzlich vorgeschrieben sind. Hat man nun sein Auto über ein Bankdarlehen finanziert und erklärt den Widerruf, müssen bei einem hier regelmäßig vorliegenden sog. Verbundgeschäft die Verträge übers Eck zwischen Bank, Autohaus und Kunden rückabgewickelt werden. Das bedeutet, der Kunde erhält die gezahlte Tilgung auf das Darlehen zurück, er muss an die Bank das Auto herausgeben sowie die Zinsen für das Darlehen und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und andere Abnutzungen. Auf dem Auto bleibt dann die Bank sitzen, nicht der Kunde, der das Darlehen auch nicht mehr bedienen muss und sich um ein neues Fahrzeug kümmern kann – diesmal eins mit Feinstaubplakette und Euro 6d-Norm“, berichtet der Anwalt, der sich schon seit vielen Jahren mit Problemen bei Verbund-Finanzierungen beschäftigt.

Musterurteile liegen vor
Es liegen bereits mehrere Urteile unterschiedlicher Landgerichte vor. So hat das Landgericht Berlin den Widerruf eines Darlehens der Volkswagen Bank zugelassen. Besonders interessant ist auch, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in vergleichbaren Fällen verbundener Geschäfte die Rückforderung auch der aus eigener Tasche bezahlten Anzahlung zulässt. Die Widerrufsmöglichkeit kann auch Vorteile für Verbraucher bieten, die ihr Fahrzeug geleast haben und nun unsicher sind, welchen Restwert das Fahrzeug bei Rückgabe noch haben wird.

Verbraucher nicht schutzlos im Kampf gegen Banken
Röhlke weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß die finanzierenden Banken den Widerruf nicht freiwillig anerkennen und dieser gerichtlich durchgesetzt werden muss. Hierfür wird anwaltliche Hilfe benötigt, deren Kosten eine Rechtschutzversicherung möglicherweise übernimmt. In jedem Falle sollten betroffene Verbraucher eher zu früh als zu spät anwaltlichen Rat suchen.

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