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Forderung im alphapool-Prozess

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Das dürfte den Angeklagten im alphapool-Prozess dann richtig durch „Mark und Bein“ gegangen sein, diese Forderung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Im Prozess hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Haftstrafen von neun Jahren gefordert. Der dritte Angeklagte soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Er hatte als erster mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als Bande hat sich aus Sicht der Anklage nach viermonatiger Verhandlung bestätigt. Die drei Angeklagten sollen bundesweit 900 Anleger dazu gebracht haben, ihnen ihre Lebensversicherung abzutreten, indem sie vorgaben mit der alphapool AG das Geld renditeträchtig anzulegen. Die Anklage ist aber überzeugt, dass das Geld in ein Schneeballsystem geflossen ist und die Anleger um rund sieben Millionen Euro geprellt wurden.

Nun folgen in der nächsten Woche die Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten. Hier wird die Strafmaßforderung dann sicherlich wesentlich geringer sein. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, dann wäre das sicherlich ein Urteil, was den einen oder anderen dann doch davon abschrecken könnte, ähnliches zu tun.

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