Tja, dieser Bilanz lässt sich nichts positives abgewinnen. Unglaublich wäre es, hier noch von einer „qualifizierten und fähigen Geschäftsführung“ zu sprechen…
Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG
Leer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| A. Anlagevermögen | 1.139.202,00 | 5.315.865,38 |
| I. Finanzanlagen | 1.139.202,00 | 5.315.865,38 |
| B. Umlaufvermögen | 13.870,93 | 37.538,08 |
| I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.537,11 | 4.288,08 |
| Summe Aktiva | 1.153.072,93 | 5.353.403,46 |
Passiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 1.027.572,67 | 5.229.898,17 |
| I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 10.625.529,35 | 10.625.533,30 |
| II. Verlustvortrag | 5.395.635,13 | 5.391.900,10 |
| III. Jahresfehlbetrag | 4.202.321,55 | 3.735,03 |
| B. Rückstellungen | 6.990,00 | 6.966,60 |
| C. Verbindlichkeiten | 118.510,26 | 116.538,69 |
| Summe Passiva | 1.153.072,93 | 5.353.403,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in 26789 Leer, Hafenstraße 15, und ist eingetragen beim Amtsgericht Aurich im Handelsregister, Abteilung A, unter der Nr. 111355.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der Fehn Flottenfonds Schiffahrts GmbH & Co. KG, Leer, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Zum 1. Januar 2016 wurden die notwendigen Anpassungen aufgrund des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanzierung
Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.
a) Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
b) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den Verbindlichkeiten werden solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt EUR 66.167,92 (Vorjahr: EUR 62.807,88) ausgewiesen. Diese sind mit EUR 55.167,92 (Vorjahr: EUR 51.807,88) solchen aus Lieferungen und Leistungen und mit EUR 11.000,00 (Vorjahr: EUR 11.000,00) den sonstigen Verbindlichkeiten zugehörig.
Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.
Leer, den 26. Juni 2017
gez.
Manfed Müller
Geschäftsführer
gez.
Matthias Hesse
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.11.2017.