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Urteil im Schlecker-Prozess?

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Mehr als fünf Jahre nach der Pleite der einst größten deutschen Drogeriekette Schlecker soll heute vor dem Landgericht Stuttgart das Urteil über deren ehemaligen Chef fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für den 73-jährigen Anton Schlecker, weil er kurz vor der Insolvenz im Januar 2012 Vermögen in Millionenhöhe aus dem Unternehmen gezogen und zu Gunsten der Familie beiseitegeschafft haben soll.

Schlecker will die Pleite seines Konzerns bis zuletzt nicht haben kommen sehen. Auch seine Kinder sitzen auf der Anklagebank wegen Beihilfe zum Bankrott. Für Lars Schlecker fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, für Meike zwei Jahre und acht Monate. Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz plädierte kurz vor dem Ende des achtmonatigen Prozesses für ein mildes Urteil: „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich einige Transaktionen als kritisch ansehe“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Aber eine Inhaftierung hielte ich für sehr hart.“

Nun darf man gespannt sein, wie das Urteil in Stuttgart am Ende lautet. Vermutlich werden alle Beteiligten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, so zumindest wird auf den Stuttgarter Gerichtsfluren gemutmaßt. Das wiederum würde dann sicherlich wieder eine Diskussion in Deutschland aufkommen lassen, dass man sich mit Geld eben doch bessere Urteile kaufen kann, wenn man die richtigen Verteidiger hat, die aber dann Tagessätze von 4.000 Euro und mehr an Honorar kosten. Selbst wenn Schlecker seinen Prozess gewinnen und einen Freispruch erhalten sollte, übernimmt die deutsche Staatskasse Kosten in dieser Höhe nicht.

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