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Kreditverbot gegen die Bank Sepah-Iran

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Die BaFin hat am 12. September 2017 gegen die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt, ein Kreditverbot verhängt. Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Absatz 1 Nr. 3 KWG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 KWG.

Der Bescheid ist seit dem 13. Oktober 2017 bestandskräftig.

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