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Martin Oswald und die Verfügung der BaFin

Die BaFin hat Herrn Martin Oswald, Kaufbeuren, mit Bescheid vom 25. September 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Oswald sammelte unter der Firma CanTerra Investments HoldingLLC, Kanada, Kapital von Anlegern ein. Er versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Mit der Annahme der Gelder betreibt Oswald das Investmentgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Anmerkung der Redaktion:

Uns ist Martin Oswald auch als Vermittler der Telis Finanz AG bekannt. Da stellt sich einem doch die Frage, ob die Telis Finanz in diesen Vorgang involviert war. Spannend könnte das auch für so manchen Anleger sein, wenn Herr Oswald der Verfügung der BaFin nicht nachkommen kann.

Martin Oswald Kaufbeuren – Google-Suche

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