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Alphapool Prozess in Saarbrücken

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Eigentlich waren alle Prozessteilnehmer davon ausgegangen, dass der Angeklagte Gernot F. am gestrigen Tage sein Schweigen brechen wird und vollumfänglich auszusagen. Doch zu Prozessbeginn hatte die zuständige Strafkammer dann, warum auch immer, den Plan für diesen Prozesstag verändert. Die Aussage des Angeklagten Gernot F. soll nun an einem der nächsten Prozesstage stattfinden. Ausgesagt über mehrere Stunden hat dann aber gestrigen Prozesstag die ermittelnde verantwortliche Kriminalbeamtin des LKA des Saarlandes.

Diese wiederum war wohl nicht in der Lage, so konkrete Aussagen zu den vorgeworfenen Straftatbeständen zu machen, dass daraus dann auch die Staatsanwaltschaft hätte gestärkt hervorgehen können. Letztlich drehte sich die gesamte Vernehmung der Kriminalbeamtin darum „ob die Lebensversicherung in der von Alphapool durchgeführten Art und Weise“ rechtmäßig waren. Darauf eine klare Antwort konnte die vor Gericht aussagende Kriminalbeamtin dann letztlich nicht machen. Unterstellt man, das solche Aussagen wie von dieser Beamtin dann für den weiteren Fortgang des Prozesses von grundlegender Bedeutung sein könnten, dann können sich die Angeklagten möglicherweise berechtigte Hoffnungen darauf machen, nicht so schlecht aus diesem Strafverfahren herauszukommen. Beschämend ist aber auch wieder, wie schlecht so mancher Beamte in diesen Dingen ausgebildet zu sein scheint und die Ermittlungen dann führt. Die Dame, die am gestrigen Prozesstag ausgesagt hat zumindest, hatte dort sicherlich extremen Nachholbedarf.

Interessant an der Aussage war aber auch für uns, dass wohl die meisten Mandanten in diesem Verfahren dann von Rechtsanwalt Reime aus Bautzen vertreten werden, den wir von den V Plus Fonds her kennen. Man darf nun gespannt sein, wann Gernot F. seine Aussage vor dem LG Saarbrücken machen wird. Erst dann kommt vielleicht mehr Klarheit in den gesamten Vorgang Alphapool. Für die geschädigten Anleger zumindest hat der gestrige Prozesstag nichts Neues gebracht. Das Verfahren wird den geschädigten Anlegern sicherlich auch nicht das verlorene Geld zurückbringen. Wie so oft in solchen Verfahren darf man sicherlich auch hier vermuten, dass die Prozesstaktik der Verteidiger dazu führen wird, dass ihre Mandanten dann mit einem erheblichen Strafrabatt rechnen können. Es wird ausgehen wie das Verfahren S&K, da sind wir uns in der Redaktion sicher; es wird irgendwann eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern geben.

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