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Bilanz der UDI Bioenergie GmbH

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Sich auf die Schutzklausel § 286 Abs. 3 HGB berufend hat die UDI Bioenergie GmbH in ihrer Bilanz folgenden Satz stehen: „Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.“

Die Frage hier lautet: Kann eine derartige Bilanz durch die Aufstellung denn noch schlechter werden? Wie schon im Vorjahr hat das Unternehmen kein Eigenkapital, zudem einen fünfstelligen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres sogar um 4 Millionen Euro gestiegen! Irgendwie erhält man bei dem Unternehmen den Eindruck, dass das alles ein einheitliches Bild ergibt…

UDI Bioenergie GmbH

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2.222.099,12 2.138.349,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 299,00 1.195,00
II. Sachanlagen 317.604,00 300.585,25
III. Finanzanlagen 1.904.196,12 1.836.569,15
B. Umlaufvermögen 9.179.984,92 5.178.474,94
I. Vorräte 968.500,00 167.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.200.119,17 4.958.461,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.365,75 52.513,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 356.244,44 369.038,37
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 90.799,17 124.819,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.849.127,65 7.810.682,43

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 31.250,00 31.250,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.375,00 -6.375,00
2. Eigene Anteile – offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -6.250,00 -6.250,00
3. eingefordertes Kapital 18.625,00 18.625,00
II. Verlustvortrag 109.424,17 143.444,72
davon Gewinnvortrag 109.424,17 109.493,80
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 90.799,17 124.819,72
B. Rückstellungen 7.950,00 6.750,00
C. Verbindlichkeiten 11.609.328,74 7.593.549,27
D. Rechnungsabgrenzungsposten 231.848,91 210.383,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.849.127,65 7.810.682,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen beibehalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet. Aufgrund des Rangrücktritts von Darlehensgebern ist nach Auskunft der Geschäftsführung von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit i. S. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
– Beteiligungen zu Anschaffungskosten
– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
– Ausleihungen zum Nominalwert

Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 3.110.000,00.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 6.137.821,23. In diesen Forderungen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 385.448,20 enthalten.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 4.165.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 7.116.174,99.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 1.602.735,96. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 2.554,05.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 8.856.000,00 durch Abtretung von Geschäftsanteilen an verbundenen Unternehmen und durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen gesichert.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln
– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer, Herrn Georg Hetz, Kaufmann,und Herrn Harald Felker, Kaufmann.

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. (Schutzklausel § 286 Abs. 3 HGB)

UDI Bioenergie GmbH

Roth, 19.06.2017

gezeichnet: Harald Felker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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