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Bergfürst-Beratung?

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Auf der Internetseite des Immobilien-Crowdfunding-Unternehmens Bergfürstist ganz unten folgender Hinweis vermerkt:

„Die BERGFÜRST AG weist darauf hin, dass der Erwerb von Beteiligungen mit Risiken verbunden ist. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Der Investor sollte sich daher vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf seine individuelle Vermögens- und Anlagesituation, und nicht nur die auf dieser Webseite enthaltenen Inhalte, die allgemeiner Natur sind, zur Grundlage seiner Anlageentscheidung machen. Diese Beratung kann nicht durch die BERGFÜRST AG erfolgen.“

Nun, dieser Hinweis ist natürlich wichtig und prinzipiell korrekt. Eine Frage stellt sich allerdings beim Lesen: Wer soll denn die von Bergfürst geforderte Beratung durchführen? Der klassische Finanzberater wird hier sicherlich nicht in die Bresche springen und die Vermögenssituation eines möglichen Bergfürst-Anlegers analysieren. Wer bleibt dann noch übrig? Der Steuerberater? Vielleicht erklärt Bergfürst ja einfach einmal, wer eine qualifizierte Beratung durchführen sollte und kann?

Eine super Lösung wäre es, wenn ein qualifizierter Mitarbeiter des kapitalsuchenden Unternehmens diese Aufgabe wahrnehmen würde. Diesen Mitarbeiter sollte man dann zukünftig als Ansprechpartner mit in das Projektangebot aufnehmen. Vielleicht denkt Bergfürst mit seinen zukünftigen Kunden ja einmal über diesen sicherlich praktikablen Hinweis nach.

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