Dark Mode Light Mode

Das illegale Streamen von Serien und Filmen ist eine Straftat!

Bisher war das Streaming – also das bloße Anschauen ohne dauerhaftes Speichern auf dem Rechner – von Filmen und Serien ein Graubereich. Während diejenigen, die das entsprechende Material in das Internet stellen oder weiter verteilen, schon lange abgemahnt werden konnten bzw. auch wurden, waren die „reinen“ Konsumenten bisher vor Strafverfolgung geschützt.In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun auch die Konsumenten von illegalen Streams aus ihrer „sicheren“ Grauzone in die Illegalität „verschoben“. Faktisch ging es um den niederländischen Anbieter einer Multimedia-Box namens „filmspeler“, mit der Filme und Sportübertragungen auch von illegalen Streamingseiten direkt auf dem Fernseher abspielbar sind. Der EuGH urteilte nun, dass das Streamen von derartigen Seiten eine illegale Tat darstellt und der User sich damit strafbar macht.

Zwar bezieht sich das Urteil erst einmal lediglich auf den niederländischen Anbieter, prinzipiell lässt es sich aber generell auf sämtliche illegale Streams übertragen. Ob der Aufwand eine Ermittlung rechtfertigt, ist jedoch zweifelhaft, vor allem, da die meisten Betreiber derartiger Seiten die dafür nötigen IP-Adressen nicht speichern. Daher ist mit einer neuen Abmahnwelle vorerst nicht zu rechnen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Was ist Multi Level Marketing und kann man damit Geld verdienen?

Next Post

Proteste gegen die Übernahme von Monsanto durch Bayer auf der Hauptversammlung