Start Allgemein OneCoin-Geschädigte sollten diesen Beitrag aufmerksam lesen

OneCoin-Geschädigte sollten diesen Beitrag aufmerksam lesen

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Medienberichten der letzten Tage zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Konten der „IMS International Marketing Services GmbH“ Gelder in Millionenhöhe eingefroren und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfte mit „One Coin“-Anlegern angeordnet.

IMS hatte aufgrund einer mit der „OneCoin Ltd.“ geschlossenen Vereinbarung dabei zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 Gelder in Millionenhöhe angenommen und diese ins Ausland transferiert.

So hatte die BaFin wohl bereits am 17. und 20.02.2017 über die bekannten und noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services GmbH aus Greven in Deutschland eine Kontensperre angeordnet, die sofort vollziehbar ist.

Außerdem verfügte die BaFin am 05.04.2017 an die IMS International Marketing Services GmbH, das unerlaubt für die Onecoin Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen und hatte die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu:

„Dies ist ein schwerer Schlag für Anleger von OneCoin/IMS. Betroffene sollten umgehend alle Möglichkeiten der Schadenskompensation nutzen. Da die BaFin Medienberichten der letzten Tage zufolge hier bereits Gelder in Millionenhöhe eingefroren hat, kommt hierbei eventuell ein Arrestverfahren zum schnellen Zugriff auf die sicher gestellten Gelder in Betracht. Hierbei sollten Betroffene berücksichtigen, dass bei der Vollstreckung immer das sog. Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Betroffene sollten daher schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“

Auch alle weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation sollten geprüft werden.

Insbesondere die Firmenverantwortlichen sowie ggf. die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus.

Betroffene Anleger können sich der kostenlosen Interessengemeinschaft „One Coin/IMS International Marketing Services GmbH“ bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anschließen.

Quelle:

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.

 

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