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Steuerberater dürfen für Fondsvermittlungen keine Provisionen annehmen

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Urteil: Steuerberater müssen ihre Mandanten objektiv beraten und dürfen keine Provisionen für die Vermittlung von geschlossenen annehmen.

Steuerberater kassiert doppelt

Wenn ein Steuerberater bei dem Verkauf eines geschlossenen Fonds mitwirkt, darf er dafür keine Provisionen einstreichen. So sieht es jedenfalls das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 7. Oktober. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass Steuerberater bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds mitwirken, ist nicht ungewöhnlich. In der Regel kooperieren die Steuerexperten mit einer Bank oder einem Vertrieb, da bei geschlossenen Fonds oftmals die mögliche Steuerersparnis eine große Rolle spielt. Der Steuerberater profitiert davon doppelt: Zum einen streicht er das Beraterhonorar ein, zum anderen erhält er eine Provision.

Verstoß gegen das Berufsgebot

Doch damit verstößt dieser gegen das Berufsgebot, so objektiv wie möglich zu beraten. Auch muss er für die Verluste aufkommen, die der Mandant durch die empfohlene Investition erlitten hat. Das gilt insbesondere dann, wenn er seinem Mandanten sein Zusatzgeschäft verschwiegen hat. So hat es bereits das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2013 klargestellt (Az. 1 U 30/11).

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