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Alte Leipziger von Finanzmarktwächter verklagt

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Die Standmitteilungen des Versicherers geben bereits gutgeschriebene Überschüsse nicht an. Deshalb hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg Klage eingereicht – zum ersten mal überhaupt.

Standmitteilungen nicht korrekt

Das für Versicherungen zuständige Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Alte Leipziger eingereicht. Nach Auffassung der Verbraucherschützer genügen die Standmitteilungen, die das Versicherungsunternehmen jährlich an Kunden mit Lebens- und Rentenversicherungen verschickt, nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Anspruch auf Information über Stand der Überschussbeteiligung

Verbraucher haben einen Anspruch darauf, einmal pro Jahr eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten. Das ergibt sich gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Außerdem muss das Unternehmen mitteilen, wie hoch die garantierten Überschüsse sind. Die Alte Leipziger kommt diesen Informationspflichten nach Ansicht der Hamburger Marktwächter jedoch nicht nach.

Versicherer ist anderer Meinung

Die Versicherungsgesellschaft weise in ihren Standmitteilungen nur eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nenne sie aber nicht. Versicherungsnehmer könnten daher nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, ob sie hinter den Erwartungen zurückbleiben und wo ihr Vertrag aktuell steht, so das Marktwächter-Team. Beim Versicherer selbst sieht man das anders: „Unsere Standmitteilungen sind rechtlich in Ordnung“, erklärt ein Sprecher.

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