Start Allgemein Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft Windows 10

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft Windows 10

386

Microsoft stand mit Windows 10 unter anderem aufgrund zahlreicher Datenerhebungen bereits des Öfteren in der Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun mit einer Klage die Lizenzbestimmungen des Betriebssystems ins Visier genommen, deren Umsetzung unzureichend sein soll.

Da der Softwarekonzern sich weigere, eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sei Klage vor dem Landgericht MünchenI eingereicht worden, teilte der Verband mit. Stein des Anstoßes ist deren Form, wie Nutzer sie beim derzeit noch kostenlosen Umstieg von Windows 7 beziehungsweise Windows 8 angezeigt bekommen und für den Erhalt des Upgrades akzeptieren müssen.

Konkret solle der Konzern nach Ansicht der Verbraucherschützer die hinsichtlich des Datenschutzes „brisanten Klauseln […] einer optischen Hervorhebung“ unterziehen, „so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen“. Zudem werde nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten und zu welchem Zweck erhoben werden; die Formulierungen seien dahingehend „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“. Damit sieht sich Microsoft mit einer neuen Klage hinsichtlich Windows 10 konfrontiert, nachdem bereits im letzten Jahr unter anderem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in diese Richtung vorging.

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presseservice

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1