Die Kanzlei Pforr hat uns das neueste Schreiben an die BWF-Anleger zur Kenntnis und Verwendung übermittelt. Das wollen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen, um eine Kentnisnahme Ihrerseits zu gewährleisten. Wir selber bedanken uns für die Information bei der Kanzlei Pforr.