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Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH – Auflage der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, Gilching, mit Bescheid vom 12. August 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von „patriarchischen Darlehen“, „stillen Beteiligungen“ oder sonstigen „Darlehen“ entgegen. Damit betreibt die Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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