Start Allgemein groepper.blogspot.com – Ein Fake-Blog?!

groepper.blogspot.com – Ein Fake-Blog?!

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Natürlich haben wir Herrn Rechtsanwalt Gröpper auf den Blog aufmerksam gemacht, wir dachten allerdings, dass Herr Rechtsanwalt Gröpper den Blog schon kennen würde. Seiner E-Mail Antwort an unsere Redaktion war aber unserer Meinung nach zu entnehmen, „dass diese Information neu für Herrn Rechtsanwalt Gröpper war“. Nun, auch Herr Gröpper ist der Meinung, dass der Blog nicht von Herrn Maßat stamme, das hätte (sinngemäß) auch das Bundeskriminalamt nach einer Überprüfung festgestellt. Zitat aus der E-Mail von Herrn Gröpper an unsere Redaktion: „Herr Massat scheint nach unseren Ermittlungen nicht der Urheber der netten Blogs zu sein. Die Spuren führen nach der Einschätzung des Bundeskriminalamts nicht nach Guatemala, wo Herrn Massat ansässig sein soll, und eher nach Berlin und nach Leipzig. Wäre schrecklich, wenn Sie was damit zu tun hätten. Aber das möchte ich Ihnen nicht unterstellen. Schließlich hätten Sie uns in dem Fall versucht zu erpressen. Das tun Sie bestimmt nicht“

Nun wollen wir mal den Inhalt nicht weiter kommentieren und den einen oder anderen sprachlichen Ausrutscher in diversen E-Mails an unsere Redaktion nicht auf die Goldwaage legen. Wir haben die E-Mails von Herrn Gröpper an die zuständigen Justizstellen in Leipzig weitergegeben. So richtig verstehen wir dann die verworrene E-Mail von Herrn Rechtsanwalt Gröpper doch nicht und vom Niveau her einmal ganz zu schweigen. Vielleicht muss man ja Rechtsanwalt sein, um so manchen Hiwneis zu verstehen, dass Herr Rechtsanwalt Gröpper bin ich ja nun wirklich nicht. Nun wollen wir aber so mancher Ausführung in der E-Mail von Rechtsanwalt Gröpper einmal nachgehen. Vor allem interessiert uns ja, ob das Bundeskriminalamt hier wirklich in der Kürze der Zeit überhaupt in der Lage ist, solche Ermittlungsergebnisse zu präsentieren. Und natürlich würden auch wir gerne wissen, wer denn solche Blogs erstellt. Unsere Meinung zu diesem Blog haben wir übrigens schon b e v o r Herr Gröpper meinte uns eine solche E-Mail schreiben zu müssen, klar auf diebewertung.de geäußert – da gibt es nichts zu ergänzen. Sollte es bei der Prüfung allerdings Hinweise dafür geben, dass es diese angeblichen Aussagen des BKA gegenüber Herrn Gröpper, oder dessen Kanzlei, nicht gegeben hat, dann wäre dies natürlich eine völlig andere Situation, die man dann neu beurteilen müsste. Ein renommierter Anwalt wie Herr Gröpper, wird sicherlich nicht zum Mittel der „Behauptung von Unwahrheiten“ greifen, das können wir uns dann ehrlich gesagt doch nicht vorstellen. 

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