Start Allgemein Die Sache mit den Insidertips bei Aktien: Bestfraud GmbH

Die Sache mit den Insidertips bei Aktien: Bestfraud GmbH

378
Wenn am Telefon oder über das Internet der schnelle und garantiert sichere Gewinn am Aktienmarkt versprochen wird, ist größte Vorsicht und Zurückhaltung geboten. Dies zeigt das Beispiel der Bestfraud GmbH. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Anrufe oder E-Mails erhalten, in denen Ihnen versprochen wird, dass gerade jetzt der ultimative Börsengang eines unbekannten Unternehmens bevorstehe, bei dem die Aktien rasch massiv an Wert gewinnen werden. Vor dem Kauf solcher Aktien sollten Sie sich gründlich informieren und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und dann einen überlegte Entscheidung fällen.

Die Bestfraud GmbH

«Guten Tag, hier spricht Müller von der Bestfraud GmbH in Rümlang. Ich habe einen garantiert sicheren Tipp für einen Riesengewinn an der Frankfurter Börse.» Der betrügerische Handel begann mit freundlichen Worten. Es gehe um Aktien der Hightech-Firma Cashteque AG, das Unternehmen stehe kurz vor dem Durchbruch mit einer genialen Idee im Bereich erneuerbare Energien. Mit dem Kauf von Aktien beim anstehenden Börsengang könne man am künftigen Geschäftsgang der Cashteque partizipieren. Eine Aktie koste im Moment nur fünf Franken, mindestens 10’000 Stück wären zu erwerben. Laut Analysten werde sich der Wert der Cashteque-Aktie nach dem Start an der Börse mindestens vervierfachen. Der Börsengang sei allerdings bereits nächsten Montag, deshalb müsse man sofort zugreifen. Der umweltbewusste Anleger Meier stieg ein und überwies die 50’000 Schweizer Franken für ein vermeintlich sinnvolles und nachhaltiges Investment noch am gleichen Tag auf ein Konto der Bestfraud GmbH.

Das Eingreifen der FINMA

Als die Zertifikate der Cashteque-Aktien auch einige Wochen nach dem Börsengang nicht bei den Anlegern eintrafen, meldeten sich mehrere von ihnen bei der FINMA. Die Cashteque AG schien zu existieren, ihr Webauftritt sah seriös aus. Auch der geplante Börsengang war dort dokumentiert. Dennoch war sofort klar, dass die Bestfraud GmbH die Aktien der Cashteque AG unerlaubterweise ohne Bewilligung verkauft hatte. Darauf setzte die FINMA einen Untersuchungsbeauftragten bei der Bestfraud ein, der befand: Das Unternehmen dient nur dem einen Geschäftszweck, nämlich die Aktien der Cashteque AG überteuert an Schweizer Investoren zu verscherbeln. In der Folge wurde die Bestfraud GmbH, die ohne erforderliche Effektenhändlerbewilligung als Emissionshaus tätig war, von der FINMA liquidiert.

Der Betrugsmechanismus

In der Zeit des vergeblichen Wartens auf seine Zertifikate hatte eine kurze Internetrecherche den Anleger Meier massiv verunsichert. Die fünf ersten Suchresultate nach dem Namen Cashteque zeigten lauter Warnmeldungen, in denen vom Kauf der Cashteque-Aktien dringend abgeraten wurde- es handle sich bei diesen Aktien um wertlose «Penny Stocks». Wegen des oft sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen weisen Pennystocks hohe Preisschwankungen auf und sind deshalb nicht selten das Objekt von Spekulanten. Das Aktienkapital der Cashteque AG von 100’000 Euro war in 10 Millionen Aktien zu einem Cent gestückelt. Herr Meier realisierte, dass er völlig überteuert komplett wertlose Aktien einer Firma gekauft hatte, die nie einer echten Geschäftstätigkeit nachging.

Die Folgen für die Anleger

Bei der Konkursabwicklung der Zwischenfirma Bestfraud GmbH musste die FINMA feststellen, dass alle einbezahlten Gelder in die Taschen der Eigentümer der nicht existierenden Cashteque AG in Deutschland geflossen waren. Da die FINMA auf solche in Deutschland angemeldeten Unternehmen nicht zugreifen kann, war das Geld des umweltbewussten Herrn Meier und anderer Anleger unwiederbringlich verloren. Die unredlichen Besitzer von Cashteque haben die Landesgrenzen zum eigenen Vorteil ausgenützt. Es ist dies ein Verhalten, welches leider immer wieder zu beobachten ist.

Quelle:FINMA

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein